Deutschland: AfD-Fraktion beantragt Sonderregelung für Saisonarbeitslohn in der Landwirtschaft
Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert eine Sonderregelung des Mindestlohns für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben. Der Antrag sieht ein Mindestentgelt von 80 % des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns vor und wurde am 24.07.2026 in Berlin eingereicht.
Hintergrund
Der gesetzliche Mindestlohn gilt derzeit für alle Arbeitnehmer, einschließlich Saisonbeschäftigter. Die Fraktion argumentiert, dass landwirtschaftliche Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Wein und Hopfen besonders arbeitsintensiv seien und häufig Saisonarbeiter aus dem Ausland beschäftigt werden.
Details des Antrags
Der Gesetzentwurf (21/7245) sieht vor, dass für Tätigkeiten in den genannten Sonderkulturen ein gesondertes Mindestentgelt festgeschrieben wird. Dieses Entgelt soll 80 % des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns betragen, wodurch die Lohnbelastung für die betroffenen Betriebe reduziert werden soll.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat bislang keine offizielle Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben.
Weitere politische Reaktionen
Andere Fraktionen und Verbände haben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine öffentlichen Kommentare zu dem Antrag veröffentlicht.
Mögliche Auswirkungen
Befürworter sehen in der Sonderregelung eine Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe, während Kritiker befürchten, dass die Lohnsenkung die Arbeitsbedingungen von Saisonbeschäftigten verschlechtern könnte.
Verfahren im Bundestag
Der Antrag wird im Bundestag diskutiert und könnte im weiteren Verlauf in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden, sofern er die notwendige Mehrheit erhält.
Quelle
Informationen entstammen einer Kurzmeldung des Deutschen Bundestages vom 24.07.2026.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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