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AfD-Fraktion beantragt Sonderregelung für Saisonarbeitslohn in der Landwirtschaft
AI GENERATED 24.07.2026 15:50 Politik und Gesellschaft

AfD-Fraktion beantragt Sonderregelung für Saisonarbeitslohn in der Landwirtschaft

Deutschland: AfD-Fraktion beantragt Sonderregelung für Saisonarbeitslohn in der LandwirtschaftEin Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert eine Sonderregelung des Mindestlohns für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft, die ihren Lebensmittelpunkt…

Deutschland: AfD-Fraktion beantragt Sonderregelung für Saisonarbeitslohn in der Landwirtschaft

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert eine Sonderregelung des Mindestlohns für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben. Der Antrag sieht ein Mindestentgelt von 80 % des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns vor und wurde am 24.07.2026 in Berlin eingereicht.

Hintergrund

Der gesetzliche Mindestlohn gilt derzeit für alle Arbeitnehmer, einschließlich Saisonbeschäftigter. Die Fraktion argumentiert, dass landwirtschaftliche Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Wein und Hopfen besonders arbeitsintensiv seien und häufig Saisonarbeiter aus dem Ausland beschäftigt werden.

Details des Antrags

Der Gesetzentwurf (21/7245) sieht vor, dass für Tätigkeiten in den genannten Sonderkulturen ein gesondertes Mindestentgelt festgeschrieben wird. Dieses Entgelt soll 80 % des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns betragen, wodurch die Lohnbelastung für die betroffenen Betriebe reduziert werden soll.

Reaktion der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat bislang keine offizielle Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben.

Weitere politische Reaktionen

Andere Fraktionen und Verbände haben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine öffentlichen Kommentare zu dem Antrag veröffentlicht.

Mögliche Auswirkungen

Befürworter sehen in der Sonderregelung eine Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe, während Kritiker befürchten, dass die Lohnsenkung die Arbeitsbedingungen von Saisonbeschäftigten verschlechtern könnte.

Verfahren im Bundestag

Der Antrag wird im Bundestag diskutiert und könnte im weiteren Verlauf in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden, sofern er die notwendige Mehrheit erhält.

Quelle

Informationen entstammen einer Kurzmeldung des Deutschen Bundestages vom 24.07.2026.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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