Ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Aufsicht über berufsständische Versorgungswerke wurde im Bundestag eingereicht. Die Initiative stammt von der Fraktion für Alternative für Deutschland und zielt darauf ab, Transparenz und Kontrolle bei den Versorgungswerken freier Berufe zu erhöhen.
Historische Aufsichtspraxis
Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die Aufsicht der Länder über die Versorgungswerke historisch gewachsen sei. Angesichts wachsender Anlagevolumina, komplexerer Anlageformen und unterschiedlicher Aufsichtspraxis sehen sie jedoch Anlass, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten.
Forderungen an die Bundesregierung
Der Gesetzentwurf verlangt von der Bundesregierung die Vorlage eines Sonderberichts, der eine Bestandsaufnahme zur Aufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke enthält und die praktische Handhabung der bestehenden Aufsichtsinstrumente analysiert.
Einheitliche Mindeststandards
Gemeinsam mit den Ländern soll die Regierung bundesweit einheitliche Mindeststandards für die Verwaltung von Beiträgen und Versorgungsvermögen erarbeiten. Ziel sei, einheitliche Vorgaben für die Qualität und Sicherheit der Vermögensverwaltung zu schaffen.
Digitale Rentenübersicht
Weiterhin wird ein Vorschlag gefordert, der die berufsständischen Versorgungswerke zu einer zeitnahen und verbindlichen Teilnahme an der Digitalen Rentenübersicht verpflichtet. Der Gesetzentwurf lässt offen, ob hierfür ein Bundesgesetz, ein Bund‑Länder‑Staatsvertrag oder abgestimmte landesrechtliche Regelungen nötig seien.
Einbindung der BaFin
Die Fraktion weist darauf hin, dass die finanzaufsichtliche Kompetenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stärker genutzt werden solle, um die geforderten Mindeststandards zu überwachen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Deutschland – Bundes- & Landesbehörden / BSI / CERT
Bezeichnungen: Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Cert-Bund, Warn- und Informationsdienst
Domains (enthält): bundesregierung.de, bundestag.de, bundesrat.de, bsi.bund.de, cert-bund.de, wid.cert-bund.de, landtag., ministerium.
[Lizenzangabe]: ‚Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland)‘
[Zusatz]: “
Ende der Uebertragung