Der Antrag der AfD‑Fraktion sieht vor, dass rund 250 Millionen Euro, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bislang für verschiedene Förderprogramme bereitstellt, künftig in einen neu zu schaffenden „Heimatfonds“ fließen sollen. Ziel sei die Stärkung des deutschen Traditionshandwerks nach der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit von 2010.
Hintergrund des Antrags
In einem Gesetzentwurf, der ab dem Haushaltsjahr 2027 in Kraft treten soll, fordert die Fraktion die Einstellung der bisherigen Förderungen für sieben Haushaltstitel. Der Gesetzentwurf soll vom Bundeskanzleramt dem Parlament vorgelegt werden.
Geplante Mittelverwendung
Der neue Heimatfonds soll jährlich dieselben Mittel erhalten, die durch die Einstellung der genannten Förderungen frei werden. Damit sollen die Mittel gezielt für das Traditionshandwerk eingesetzt werden.
Betroffene Förderbereiche
Die Abschaffung betrifft folgende Programme: Maßnahmen zur beruflichen Integration (60,2 Millionen Euro), Kofinanzierung der ESF‑Bundesprogramme (146,8 Millionen Euro), „Faire Mobilität“ für EU‑Arbeitnehmer (4,2 Millionen Euro), Initiative Neue Qualität der Arbeit (1,9 Millionen Euro), innovative Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitswelt (3,4 Millionen Euro), Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (2,1 Millionen Euro) sowie die Beauftragte für Antirassismus (31,3 Millionen Euro).
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtsumme von 250 Millionen Euro entspricht den Mittelanteilen, die im aktuellen Haushaltsplan für die genannten Programme vorgesehen sind. Durch die Umwidmung sollen diese Mittel künftig nicht mehr für die genannten Förderbereiche, sondern ausschließlich für den Heimatfonds bereitgestellt werden.
Reaktionen
Die Bundesregierung hat bislang keine offizielle Stellungnahme zum Antrag veröffentlicht. Beobachter weisen darauf hin, dass die Umwidmung die Finanzierung von Integrations‑ und Antirassismus‑Programmen beeinträchtigen könnte.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wird im kommenden parlamentarischen Verfahren diskutiert. Sollte er verabschiedet werden, erfolgt die Mittelumwidmung ab dem Haushaltsjahr 2027.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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