Der Deutsche Bundestag debattierte am 9. Juli 2026 erstmals einen Gesetzentwurf, der ein generelles Verbot von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland vorsieht. Der Antrag stammt von der AfD-Fraktion und richtet sich an die Bundesregierung.
Inhalt des Antrags
Der Gesetzentwurf fordert ein umfassendes Verbot sowohl formaler als auch informeller Zwangsverbindungen, die ausschließlich aus religiösen oder traditionellen Gründen geschlossen werden. Ziel sei es, jede Form von Zwangsverheiratung, unabhängig vom Alter der betroffenen Personen, zu unterbinden.
Studienauftrag
Die Fraktion verlangt, dass die Bundesregierung eine Studie in Auftrag gibt, die mittels einer bundesweiten Befragung von Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und öffentlichen Schulen die tatsächliche und potenzielle Zahl der von Zwangsverheiratung bedrohten Personen ermittelt. Die Untersuchung soll zudem die rein religiös und informell geschlossenen Ehen berücksichtigen.
Aufklärungskampagne
Weiterhin soll in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Aufklärungskampagne an öffentlichen Schulen und in den sozialen Medien gestartet werden. Die Kampagne habe das Ziel, die Bevölkerung über die Risiken von Zwangsverheiratungen zu informieren und präventiv zu wirken.
Politischer Ablauf
Der Antrag wurde von der AfD-Fraktion eingebracht und ist seit dem heutigen Tag Gegenstand der parlamentarischen Debatte. Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb einer festgelegten Frist Stellung zu nehmen und die geforderten Maßnahmen zu prüfen.
Ausblick
Nach Abschluss der Debatte wird das Parlament über die Annahme des Antrags entscheiden. Bei Zustimmung könnte das Gesetz in den kommenden Legislaturperioden in Kraft treten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zwangsverheiratungen neu definieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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