Der Gesetzentwurf der AfD‑Fraktion mit dem Aktenzeichen 21/8561 sieht vor, das bundesweite Lesestart‑Programm 1‑2‑3 über das geplante Auslaufen Ende 2026 hinaus zu verlängern und auszubauen. Ziel sei es, die Sprach‑ und Lesefähigkeiten von Kindern langfristig zu fördern.
Hintergrund des Lesestart‑Programms
Seit mehreren Jahren unterstützt das Programm die frühkindliche Sprachentwicklung, indem jährlich rund 750.000 Lesesets an Familien verteilt werden. Bibliotheken spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie über das Programm zusätzliche Familien erreichen und ihr Angebot bekannter machen können.
Kritik an der geplanten Streichung
Die Fraktion weist darauf hin, dass der nationale Bildungsbericht 2026 weiterhin starke herkunftsbedingte Ungleichheiten im Bildungssystem aufzeigt, die bereits vor dem Schuleintritt beginnen. Fachverbände haben bereits Bedenken geäußert, dass die geplante Mittelkürzung die Wirksamkeit des Programms gefährden könnte.
Details des Antrags
Im Antrag wird gefordert, das Programm ab Januar 2027 für mindestens fünf Jahre fortzuführen oder ein gleichwertiges Nachfolgeprogramm zu etablieren. Die bestehende Ausgabestruktur soll beibehalten werden, wobei die Set‑Ausgabe an der Kohortengröße orientiert bleibt. Die Kooperation mit den bisherigen Programmpartnern – Stiftung Lesen, Deutscher Bibliotheksverband und Kinder‑ und Jugendärzte – soll erhalten und finanziell gesichert werden.
Erwartete Auswirkungen
Durch den Ausbau sollen mehrsprachige Elternmaterialien und niedrigschwellige Zugangswege geschaffen werden, um den frühzeitigen Erwerb der deutschen Sprache zu stärken. Die Fraktion argumentiert, dass dadurch die Nutzung von Bibliotheken steigen und langfristig die Lesekompetenz von Kindern verbessert wird.
Reaktionen von Ministerium und Verbänden
Bundesbildungsminister Karin Prien hat den Antrag scharf kritisiert. Vertreter mehrerer Fachverbände betonen jedoch die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Finanzierung, um die erreichten Fortschritte nicht zu gefährden.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag weiter beraten. Sollte er angenommen werden, könnte das Lesestart‑Programm bis mindestens 2032 fortbestehen und damit einen wichtigen Baustein der frühkindlichen Bildung sichern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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