Deutschland: AfD-Fraktion fordert Auskunft über BfV-Überwachung
Die Bundesregierung soll laut einer kleinen Anfrage der AfD‑Fraktion mitteilen, wie viele Abgeordnete des Bundestags in der aktuellen sowie in den beiden vorangegangenen Wahlperioden vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet wurden. Gleichzeitig wird erfragt, wie viele Mitglieder des Europäischen Parlaments in den Wahlperioden 9 und 10 einer Beobachtung unterlagen.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion hat am 13.07.2026 im Rahmen einer kleinen Anfrage (21/6886) die Bundesregierung um detaillierte Zahlen zur BfV‑Beobachtung von Parlamentariern gebeten. Ziel sei, Transparenz über mögliche sicherheitsrelevante Maßnahmen gegenüber gewählten Vertretern zu schaffen.
Details der Kleinen Anfrage
In der Anfrage wird konkret nach der Anzahl der Bundestagsabgeordneten gefragt, die in der laufenden Legislaturperiode sowie in den beiden vorherigen Perioden vom BfV als potenziell extremistisch eingestuft und deshalb beobachtet wurden. Zusätzlich wird um Auskunft über die Beobachtungszahlen von Europaabgeordneten in den 9. und 10. Wahlperioden des Europäischen Parlaments gebeten.
Beobachtungszahlen in früheren Wahlperioden
Die AfD‑Fraktion verweist darauf, dass bisher keine umfassenden öffentlichen Statistiken zu den genannten Beobachtungen vorliegen. Sie fordert daher, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die entsprechenden Zahlen veröffentlicht, um mögliche Diskrepanzen zwischen Sicherheitsbehörden und Parlamentariern zu prüfen.
Anfrage zu Europaparlamentsmitgliedern
Auch die Beobachtung von Europaabgeordneten wird thematisiert. Die Anfrage bezieht sich auf die 9. und 10. Wahlperiode, also die Zeiträume von 2019 bis 2024 und von 2024 bis 2029, wobei letzterer noch nicht abgeschlossen ist. Die AfD‑Fraktion möchte wissen, ob und in welchem Umfang das BfV europäische Parlamentarier beobachtet hat.
Reaktion der Bundesregierung
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hat die Bundesregierung noch keine Stellungnahme zu den geforderten Zahlen abgegeben. Die Fraktion erwartet jedoch eine zeitnahe Antwort, um die Transparenz im Sicherheitsbereich zu erhöhen.
Rechtlicher Rahmen
Die Beobachtung von Parlamentariern durch das BfV erfolgt nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz, das die Überwachung von Personen mit extremistischer Zielsetzung regelt. Die AfD‑Fraktion argumentiert, dass die Offenlegung der Zahlen im Einklang mit dem Grundsatz der parlamentarischen Kontrolle über Sicherheitsbehörden stehe.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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