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AfD-Fraktion fordert Auskunft zu Bundeszahlungen an Islamic Relief Deutschland
AI GENERATED 29.06.2026 18:25 Politik und Gesellschaft

AfD-Fraktion fordert Auskunft zu Bundeszahlungen an Islamic Relief Deutschland

Hintergrund der AnfrageDer Deutsche Bundestag erhielt am 29. Juni 2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion, in der nach den Bundesmitteln fĂĽr die Organisation Islamic Relief Deutschland e. V. (IRD)…

Hintergrund der Anfrage

Der Deutsche Bundestag erhielt am 29. Juni 2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion, in der nach den Bundesmitteln für die Organisation Islamic Relief Deutschland e. V. (IRD) gefragt wird. Die Anfrage trägt die Dokumenten‑Kennzeichnung 21/6719.

Geforderte Informationen

Die Fraktion verlangt eine Aufstellung der gesamten Bundeszahlungen an den Verein sowie an verbundene Organisationen für die Jahre 2013 bis 2025. Zusätzlich soll angegeben werden, welche konkreten Projekte in welchen Regionen Syriens mit diesen Mitteln finanziert wurden.

SicherungsmaĂźnahmen

Ein zentrales Anliegen der Abgeordneten ist die Klärung, wie sichergestellt wurde, dass die vergebenen Projektmittel nicht direkt oder indirekt dschihadistischen Gruppen, etwa der Al‑Nusra‑Front oder der HTS, zugutekommen.

Reaktion der Bundesregierung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die eingesetzten Kontrollmechanismen zu erläutern, die eine missbräuchliche Verwendung der Fördergelder verhindern sollen.

Transparenz und Verantwortung

Die AfD‑Fraktion betont die Notwendigkeit von Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel und will mögliche Risiken für die Sicherheit ausschließen.

Parlamentarischer Ablauf

Die Pressestelle des Bundestags weist darauf hin, dass die Anfrage nach den geltenden parlamentarischen Regeln bearbeitet wird und eine Antwort in angemessener Frist zu erfolgen hat.

Ausblick

Die Ergebnisse der Anfrage könnten zukünftige Entscheidungen über die finanzielle Unterstützung von Hilfsorganisationen beeinflussen. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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