Deutschland: AfD‑Fraktion fordert Auskunft zu Desinformations‑Monitoring und KI‑Einsatz im Auswärtigen Amt
Die AfD‑Fraktion hat am 2. Juni 2026 im Deutschen Bundestag eine Große Anfrage (21/4955) eingereicht, in der das Auswärtige Amt zu Maßnahmen gegen Desinformation und zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der außenpolitischen Kommunikation befragt wird.
Monitoring und Analyse von Desinformation
Die Abgeordneten verlangen Auskunft darüber, welche Instrumente das Ministerium zum Monitoring oder zur Analyse von Desinformation und ausländischer Einflussnahme im Zusammenhang mit Wahlen in verschiedenen Ländern im Jahr 2026 einsetzt.
Kooperationen und Förderungen seit 2017
Weiterhin soll die Bundesregierung darlegen, welche Projekte, Einzelvorhaben und Förderungen seit 2017 in Zusammenarbeit mit der US‑Regierung vom Auswärtigen Amt unterstützt wurden, um Desinformation zu bekämpfen.
Einbindung von Netzwerken und NGOs
Im Fokus stehen zudem das Beratungsnetzwerk „Polisphere“, das Institute for Strategic Dialogue (ISD) sowie die Nichtregierungsorganisationen Alliance4 Europe, Counter Extremism Project und Democracy Reporting International gGmbH. Die Fraktion bittet um Details zu Aufträgen, Studien und Projektförderungen, die an diese Akteure vergeben wurden.
Einsatz von KI‑Systemen und Plattform PLAIN
Ein weiterer Punkt betrifft die Nutzung von KI‑Systemen im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts sowie die Anwendung der Plattform PLAIN zum Erkennen und Auswerten von Desinformation.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Laut Angaben der Fraktion wurden in den vergangenen Jahren mehr als 330 Organisationen – darunter staatliche Stellen, NGOs, Think‑tanks, Stiftungen und Universitäten – von der Bundesregierung gefördert, die an der Überwachung und Steuerung öffentlicher Debatten beteiligt seien. Das Budget für „Programme zur Inhaltskontrolle“ habe sich demnach zwischen 2020 und 2024 verfünffacht.
Bewertung der Strategie durch die AfD‑Fraktion
Die Abgeordneten führen aus, dass die Strategie des Kampfes gegen Desinformation nach ihrer Auffassung zu einem Werkzeug zur Zensur öffentlicher Debatten, zur Unterdrückung politischer Abweichler und zur Verfolgung politischer Gegner geworden sei.
Fehlende einheitliche Definition
Die Fraktion weist darauf hin, dass es bislang keine einheitliche und allgemein anerkannte Definition von Desinformation gebe, wodurch die Abgrenzung zwischen Desinformation und zulässiger, eventuell kontroverser Meinungsäußerung in der Praxis häufig schwierig sei.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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