Deutschland: AfD‑Fraktion fordert Auskunft zu geplanten BND‑Befugnissen
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Februar 2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zu möglichen Erweiterungen der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) erhalten. Die Abgeordneten erkundigen sich nach einem Referentenentwurf, der im Bundeskanzleramt in Vorbereitung sein soll, und verlangen Auskunft über dessen Inhalt, rechtliche Grundlage und den Grund, warum er bislang nicht dem Parlament vorgelegt wurde.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage bezieht sich auf Presseberichte, die von einer Notwendigkeit zusätzlicher operativer Befugnisse für den BND sprechen. Die AfD‑Fraktion stellt die Annahme in Frage und bittet um konkrete Informationen, die den angeblichen Handlungsbedarf belegen.
Ziele der Abgeordneten
Die Abgeordneten wollen klären, ob ein entsprechender Referentenentwurf existiert, auf welcher gesetzlichen Basis er beruht und warum er nicht öffentlich gemacht wurde. Zusätzlich fragen sie, welche Maßnahmen die Regierung ergreift, um den Schutz unbeteiligter Dritter und besonders schutzbedürftiger Personengruppen bei operativen BND‑Maßnahmen zu gewährleisten, sowie welche parlamentarischen oder unabhängigen Kontrollmechanismen vorgesehen sind.
Reaktion der Bundesregierung
Bislang hat die Bundesregierung keine offizielle Stellungnahme zu den Fragen der AfD‑Fraktion abgegeben. In der Regel erfolgt die Bearbeitung von Kleinanfragen durch das zuständige Referat des Bundeskanzleramtes, das anschließend dem Bundestag die Antwort übermittelt.
Bedeutung für die parlamentarische Kontrolle
Kleine Anfragen dienen als wichtiges Instrument, um die Arbeit von Sicherheitsbehörden transparent zu machen und dem Parlament die Möglichkeit zu geben, die Rechtmäßigkeit von Befugniserweiterungen zu prüfen. Sie ermöglichen es Abgeordneten, frühzeitig Informationen zu erhalten und gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen zu fordern.
Ausblick
Der Deutsche Bundestag wird die eingegangene Anfrage im weiteren Verlauf des Parlamentsgeschäfts bearbeiten und voraussichtlich innerhalb der laufenden Sitzungsperiode eine Antwort erwarten. Die Ergebnisse könnten in einer zukünftigen Plenardebatte diskutiert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
