Im Bundestag wurde am 21. August 2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion eingereicht, in der sie das Bundesinnenministerium um Auskünfte zu Überprüfungsanträgen nach dem Stasi‑Unterlagen‑Gesetz bittet.
Umfang der Anfrage
Die Anfrage bezieht sich auf sämtliche Anträge, die in den letzten fünf Jahren bis zum Stichtag 31. Juli 2026 in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Geschäftsbereichen gestellt wurden.
Geforderte Daten
Konkret verlangt die Fraktion die Angabe, wie viele dieser Anträge gestellt wurden und wie viele zu dem Ergebnis führten, dass eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR nachgewiesen werden konnte.
Zuständige Behörde
Das Ministerium für Inneres und Heimat (BMI) ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Bearbeitung der Anfragen zuständig und soll die geforderten Zahlen nach Prüfung der Unterlagen bereitstellen.
Begründung der Fraktion
Die AfD‑Fraktion begründet die Anfrage mit dem Ziel, Transparenz über mögliche ehemalige Stasi‑Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu schaffen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Bundesbehörden zu stärken.
Aktueller Stand
Das Bundesministerium hat bislang noch keine Antwort veröffentlicht; die Fraktion erwartet eine Rückmeldung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Wochen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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