Deutschland: AfD-Fraktion fordert Auskunft zur Tätigkeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Einreichung der Anfrage
Der Bundestag hat am 15. Juni 2026 eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erhalten. In dem Schreiben mit dem Aktenzeichen 21/6444 wird die Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen thematisiert.
Aufgaben des Beauftragten
Der Beauftragte ist seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode für die Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständig. Zu den Kernaufgaben gehören die Beratung der Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit Fachbehörden und die Förderung von Inklusionsprojekten.
Inhalt der Anfrage
Die AfD-Fraktion verlangt von der Bundesregierung Auskunft darüber, ob seit Beginn der Legislaturperiode externe Dienstleister vom Beauftragten beauftragt wurden. Weiterhin soll geklärt werden, welche Aufträge vergeben wurden und in welchem Umfang finanzielle Mittel eingesetzt wurden.
Politischer Kontext
Die Anfrage erfolgt im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle über die Arbeit von Sonderbeauftragten. Die AfD betont, dass Transparenz über die Verwendung öffentlicher Mittel und die Vergabe von Aufträgen für das Vertrauen der Bürger entscheidend sei.
Reaktion der Bundesregierung
Nach den geltenden Regeln hat die Bundesregierung sechs Wochen Zeit, um auf die Kleine Anfrage zu antworten. Die zuständige Behörde wird die geforderten Informationen prüfen und eine schriftliche Stellungnahme vorlegen.
Frühere Berichte und Ausblick
Im Vorjahr wurden bereits ähnliche Anfragen zu anderen Beauftragten gestellt, wobei die Antworten teilweise detaillierte Auflistungen von Auftragsvergaben enthielten. Beobachter rechnen damit, dass die aktuelle Anfrage weitere Einblicke in die Arbeitsweise des Beauftragten ermöglichen wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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