Deutschland: AfD-Fraktion stellt Kleine Anfrage zu Energieeffizienzgesetz
Anfrage und Kernpunkte
Die Fraktion des AfD im Deutschen Bundestag hat am 6. Juli 2026 eine Kleine Anfrage (21/6801) eingereicht, in der sie die Bundesregierung nach dem Zeitplan für die Umsetzung der EU‑Energieeffizienzrichtlinie (2023/1781) und nach dem Verfahren zur Novellierung des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) fragt.
Ziele der EU‑Richtlinie
Die EU‑Energieeffizienzrichtlinie verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch in den Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2030 deutlich zu senken. Die Richtlinie soll durch das nationale EnEfG in deutsches Recht umgesetzt werden.
Aktuelle Verbrauchszahlen
Laut Angaben des Deutschen Bundestags betrug der Gesamtenergiebedarf Deutschlands im Jahr 2009 2.544 Terrawattstunden (TWh). Im Jahr 2024 lag der Verbrauch bei 2.246 TWh.
Geplante Reduktionsziele
Das EnEfG sieht vor, dass der Energieverbrauch bis 2030 auf 1.867 TWh und bis 2045 auf 1.400 TWh sinken soll. Damit würde der Verbrauch im Vergleich zu 2009 bis 2045 fast halbiert werden.
Erwartungen der Fraktion
Die Abgeordneten der AfD-Fraktion argumentieren, dass in vielen anderen Staaten noch erhebliches Einsparpotenzial beim Energieverbrauch besteht, während in Deutschland nach ihrer Einschätzung das Potenzial bereits weitgehend ausgeschöpft sei.
Antwort der Bundesregierung gefordert
Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung eine konkrete Auskunft darüber, wann die EU‑Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden soll und wie der aktuelle Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des EnEfG aussieht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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