Hintergrund der Anfrage
Am 6. Juli 2026 hat die AfD-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage mit dem Aktenzeichen 21/6841 gestellt. Sie verlangt von der Bundesregierung detaillierte Erkenntnisse ĂĽber die Entwicklung von Straftaten nach dem Tierschutzgesetz seit dem Jahr 2018, wie sie in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden.
Erwartete Datenlage
Die Anfrage zielt darauf ab, die Anzahl der gemeldeten Verstöße, deren regionale Verteilung und mögliche Trends zu erhalten. Weiterhin soll geklärt werden, ob die Bundesregierung vergleichbare Erhebungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten kennt.
Relevanz fĂĽr die Gesetzgebung
Nach Angaben des Innenministeriums werden Tierschutzstraftaten jährlich erfasst, jedoch gebe es bislang keine zusammengefasste Auswertung seit 2018. Die AfD-Fraktion betont, dass ein umfassendes Bild zur Bewertung von Gesetzesänderungen nötig sei.
Antwortverpflichtung
Die Bundesregierung hat gemäß § 44 der Geschäftsordnung des Bundestages eine Frist von sechs Wochen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage. Ein entsprechender Bericht soll dem Parlament vorgelegt werden.
Weitere Schritte
Sollte die Bundesregierung keine ausreichenden Informationen liefern, könnte die AfD-Fraktion weitere parlamentarische Initiativen prüfen, etwa die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Veröffentlichung
Die Pressemitteilung, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und verantwortet von Frank Bergmann, erschien am 6. Juli 2026 im Rahmen der Parlamentsnachrichten. Weitere Details sind über die offizielle Website des Bundestags abrufbar.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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