Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 12. Januar 2026 eine Kleine Anfrage (21/3528) eingereicht, in der das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgefordert wird, sämtliche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 projektbezogen aufzuschlüsseln und den aktuellen Umsetzungsstand zu erläutern.

Anfrage der AfD-Fraktion

Eine Kleine Anfrage ist ein parlamentarisches Instrument, das Abgeordnete nutzen, um von der Regierung detaillierte Informationen zu erhalten. Die vorliegende Anfrage richtet sich speziell an das Justizministerium und soll Transparenz über den Einsatz externer Dienstleister schaffen.

Geforderte Aufschlüsselung

Die Fraktion verlangt eine projektscharfe Auflistung aller Beratungs- und Unterstützungsleistungen, einschließlich Angaben zu Auftraggebern, Vertragslaufzeiten, Kosten und den jeweiligen Leistungsinhalten. Ziel sei es, den finanziellen Aufwand und die inhaltliche Ausrichtung der externen Leistungen nachvollziehen zu können.

Bericht über Umsetzungsstand

Zusätzlich soll das Ministerium den aktuellen Stand der Umsetzung der bereits beauftragten Projekte darlegen. Dabei wird um Informationen zu Fortschritt, erreichten Meilensteinen und etwaigen Verzögerungen gebeten.

Hintergrund der Dienstleistungsnutzung

Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden seit Jahren von verschiedenen Bundesministerien in Anspruch genommen, um Fachwissen schnell verfügbar zu machen. Kritiker sehen darin jedoch ein Risiko für die Haushaltskontrolle und die Unabhängigkeit der Verwaltung.

Ausblick und weitere Schritte

Das Justizministerium hat bis zum 30. April 2026 Zeit, schriftlich auf die Anfrage zu reagieren. Die erhaltenen Informationen werden anschließend im Parlament diskutiert und können Grundlage für weitere parlamentarische Initiativen sein.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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