Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erhalten, in der die Bundesregierung um eine umfassende Aufschlüsselung der Ausgaben für das Bürgergeld in den Jahren 2025 und 2026 gebeten wird. Gesucht werden sowohl der jährliche Gesamtbetrag als auch der durchschnittliche Monatswert der Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II.
Hintergrund zum Bürgergeld
Das Bürgergeld ist die aktuelle Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige in Deutschland. Es ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II und soll die finanzielle Grundversorgung sichern, während Empfänger aktiv in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Angeforderte Daten
Die Anfrage verlangt eine Auflistung der Kosten nach Bundesland, nach Geschlecht, nach Staatsangehörigkeit und nach Art der Bedarfsgemeinschaften. Zudem soll zwischen den einzelnen Leistungsträgern des Bundes und der Länder unterschieden werden.
Verfahren der Kleinen Anfrage
Eine Kleine Anfrage ist ein parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete detaillierte Informationen von der Bundesregierung anfordern können. Die Frist für die Beantwortung beträgt in der Regel sechs Wochen, wobei die Regierung die Möglichkeit hat, ergänzende Stellungnahmen zu geben.
Reaktion und Ausblick
Die AfD‑Fraktion betont, dass die Transparenz über die Ausgaben des Bürgergeldes für die Haushaltsplanung und die öffentliche Kontrolle entscheidend sei. Die Bundesregierung hat bislang noch keine Stellungnahme veröffentlicht.
Weitere Schritte
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird die Antwort im Plenarprotokoll des Bundestages dokumentiert und steht der Öffentlichkeit zur Einsicht bereit. Beobachter erwarten, dass
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