Deutschland: AfD-Fraktion fordert detaillierte Daten zur Auslastung der Asylaufnahmeeinrichtung in Speyer
Am 18. Juni 2026 hat die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (Dokument 21/6501) eingereicht, in der sie Auskünfte über die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Speyer verlangt. Die Anfrage richtet sich an das Bundesinnenministerium und bezieht sich auf die Belegungszahlen zum Stichtag 31. Dezember 2025 sowie auf den zuletzt verfügbaren Stichtag.
Inhalt der Anfrage
Die Fraktion erfragt, wie hoch die Belegungszahlen der AfA Speyer an den genannten Stichtagen waren und wie hoch die durchschnittliche Auslastung der Einrichtung im vergangenen Jahr ausfiel. Zusätzlich soll mitgeteilt werden, wie viele Personen an den jeweiligen Stichtagen ausreisepflichtig waren.
Hintergrund der Aufnahmeeinrichtung
Die AfA Speyer dient der Unterbringung von Asylsuchenden, die noch keinen abschließenden Entscheid über ihren Antrag erhalten haben. Die Einrichtung ist Teil des bundesweiten Netzes von Erstaufnahmeeinrichtungen, das von den Innen- und Sozialbehörden koordiniert wird.
Verfahrenstechnische Aspekte
Kleine Anfragen gelten im parlamentarischen Verfahren als Mittel, um aktuelle Verwaltungsdaten zu erhalten. Die anfragende Fraktion erhält in der Regel innerhalb von vier Wochen eine schriftliche Antwort vom zuständigen Ministerium.
Erwartete Antwort und weitere Schritte
Nach Eingang der Anfrage wird das Bundesinnenministerium die geforderten Daten prĂĽfen und dem Bundestag zur VerfĂĽgung stellen. Die Fraktion plant, die erhaltenen Informationen in ihrer parlamentarischen Arbeit zu nutzen, um die aktuelle Situation der Asylaufnahmeeinrichtung zu bewerten.
Dokumentation und weitere Informationen
Die Kleine Anfrage ist unter dem Aktenzeichen 21/6501 im Dokumentenarchiv des Bundestags abrufbar. Weitere Details zu den Inhalten der Anfrage und zu den Antworten des Ministeriums werden nach Veröffentlichung durch die Fraktion veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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