Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 2026 eine Anfrage der AfD-Fraktion erhalten, die detaillierte Zahlen zu tatverdächtigen Personen bestimmter Staatsangehörigkeiten in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik von 2015 bis 2024 verlangt.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion stellte die Kleine Anfrage unter dem Aktenzeichen hib 332/2026 und verwies auf das Interesse, die Entwicklung von Straftaten im Zusammenhang mit ausgewählten Nationalitäten zu analysieren. Ziel sei es, ein klareres Bild über die Verteilung von Tatverdächtigen in den letzten zehn Jahren zu erhalten.
Geforderte Daten
Gefordert werden die jährlichen Zahlen von tatverdächtigen Personen mit den Staatsangehörigkeiten Bulgarien, Georgien, Indien, Kosovo, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ukraine, staatenlos sowie Afghanistan, Algerien, Eritrea, Irak, Iran, Marokko, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Dabei sollen nur Straftaten erfasst werden, die nicht unter Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asyl- oder Freizügigkeitsgesetz/EU fallen.
Methodik der Statistik
Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik erfasst alle erfassten Tatverdächtigen, wobei die Staatsangehörigkeit als ein Merkmal in den Datensätzen geführt wird. Die Daten werden jährlich vom Bundeskriminalamt zusammengefasst und dem Parlament zur Verfügung gestellt.
Reaktion des Parlaments
Nach Eingang der Anfrage wird das zuständige Innenministerium die gewünschten Auswertungen prüfen und dem Ausschuss zur Verfügung stellen. Der Vorgang folgt dem üblichen Verfahren für Kleine Anfragen, bei dem eine Frist von sechs Wochen für die Beantwortung gilt.
Ausblick
Die AfD-Fraktion hat angekündigt, die erhaltenen Zahlen in ihrer parlamentarischen Arbeit zu nutzen, um mögliche politische Maßnahmen zu diskutieren. Andere Fraktionen haben bislang keine Stellungnahme zu den geforderten Daten abgegeben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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