Deutschland: AfD-Fraktion fordert Details zur Zentralafrikanischen Waldinitiative
Hintergrund der Initiative
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2026 eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Zentralafrikanische Waldinitiative erhalten. Die Initiative, kurz CAFI, zielt darauf ab, die Regenwälder im Kongobecken zu erhalten und nachhaltige Bewirtschaftungsmodelle zu fördern.
Inhalt der Anfrage
In der Anfrage (21/6488) fordert der Abgeordnete der AfD-Fraktion Auskunft über bereits geleistete und bis 2029 geplante finanzielle Beiträge Deutschlands, über unabhängige Evaluierungen der Projekte sowie über die anfallenden Verwaltungskosten. Weiterhin soll angegeben werden, wie viele Hektar Wald durch die mit deutscher Finanzierung unterstützten CAFI‑Projekte nachweislich vor Entwaldung bewahrt wurden.
Beteiligung des Bundesministeriums
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bezeichnet die CAFI‑Initiative als wichtigen Baustein der deutschen Wald‑ und Klimaschutzpolitik im Kongobecken. Laut BMZ‑Angaben unterstützt die Initiative die regionale Politik zur Wertschätzung und zum Erhalt der zentralafrikanischen Regenwälder.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die AfD-Fraktion möchte Klarheit darüber, welche Mittel bereits bereitgestellt wurden und welche zusätzlichen Mittel bis zum Jahr 2029 vorgesehen sind. Dabei wird insbesondere nach den konkreten Projektvolumina und den jeweiligen Förderbedingungen gefragt.
Erwartete Ergebnisse
Nach Angaben des BMZ sollen die CAFI‑Projekte bislang mehrere Tausend Hektar Wald vor weiterer Abholzung geschützt haben. Die genauen Zahlen sollen jedoch durch die geforderte Evaluierung bestätigt werden.
Ausblick
Die Anfrage soll dem Parlament ermöglichen, die Wirksamkeit der deutschen Unterstützung zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen der Förderstrategie vorzunehmen. Die Ergebnisse der Anfrage werden voraussichtlich im kommenden Sitzungsjahr des Bundestages diskutiert.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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