Die AfD-Fraktion hat im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Berufsbild des Heilpraktikers als eigenständigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung erhalten will. Der Antrag wurde am 11. Juni 2026 vorgestellt und zielt darauf ab, die aktuelle Rechtslage beizubehalten.
Hintergrund zum Beruf
Der Heilpraktiker gilt seit Jahren als fest etablierter Akteur im deutschen Gesundheitswesen. Patienten nutzen die Leistungen häufig, insbesondere wenn sie komplementäre und individualisierte Therapieangebote suchen. Befürworter sehen in dem Beruf eine Ergänzung zur ärztlichen Regelversorgung.
Rechtlicher Rahmen
Derzeit regelt das Heilpraktikergesetz die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation. Das Gesetz erlaubt die Tätigkeit nur unter einem Erlaubnisvorbehalt und ordnet sie einem staatlich überwachten System zum Schutz von Patienten ein.
Argumente der AfD-Fraktion
Nach Angaben der Fraktion habe sich der Beruf zu einem von Patienten breit genutzten Bestandteil der Versorgung entwickelt. Die Fraktion betont, dass der Heilpraktiker dort ergänze, wo Menschen nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten verlangen.
Forderungen und Ausblick
Die Abgeordneten fordern, das Berufsbild des Heilpraktikers als eigenständigen, rechtlich geregelten Teil der Versorgungslandschaft zu bewahren. Gleichzeitig soll die Reformdebatte auf eine evidenzbasierte Weiterentwicklung ausgerichtet werden, anstatt auf Abschaffung oder unverhältnismäßige Einschränkungen zu setzen.
Mögliche Auswirkungen
Eine Bestätigung des Antrags könnte die rechtliche Stabilität für Praktiker erhöhen und die Vielfalt im Gesundheitsangebot erhalten. Kritiker könnten jedoch eine stärkere Evidenzpflicht fordern, um die Qualität der Behandlung sicherzustellen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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