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AfD-Fraktion fordert Gesetzesvorschläge zur Verhinderung von Missbrauch bei Asylfolgeanträgen
AI GENERATED 28.07.2026 11:00 Recht, Staat und Institutionen

AfD-Fraktion fordert Gesetzesvorschläge zur Verhinderung von Missbrauch bei Asylfolgeanträgen

Antrag und ZielsetzungEin Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die bestehenden Vorschriften des Asylgesetzes zu prüfen und, falls nötig, neue gesetzgeberische Maßnahmen vorzulegen, um den…

Antrag und Zielsetzung

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die bestehenden Vorschriften des Asylgesetzes zu prüfen und, falls nötig, neue gesetzgeberische Maßnahmen vorzulegen, um den Missbrauch von Asylfolgeanträgen zu verhindern und dadurch Verzögerungen bei Abschiebungen zu begrenzen.

Behandlung von Asylfolgeanträgen

Der Antrag sieht vor, dass Asylfolgeanträge, die keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder Beweismittel enthalten, zügig und einheitlich als unzulässig eingestuft werden sollen.

Auswirkungen bei schweren Straftaten

In Fällen von schweren Gewalt- oder Terrorstraftaten soll der Antrag sicherstellen, dass solche Folgeanträge keine vollzugshemmende Wirkung entfalten, solange keine konkreten Anhaltspunkte für eine Verletzung verfassungs- oder völkerrechtlicher Schutzpflichten vorliegen.

Rechtsschutz und Zusammenarbeit

Gleichzeitig soll der effektive Rechtsschutz gewahrt bleiben, während Bund und Länder angehalten werden, die Zusammenarbeit zwischen Sicherheits-, Ausländer- und Justizbehörden zu verbessern.

Formaler Hintergrund

Der Gesetzentwurf trägt den Titel „Missbrauch von Asylfolgeanträgen verhindern – Sicherheit und Rechtsschutz stärken“, ist unter der Dokumentennummer 21/7241 registriert und wurde am 28.07.2026 im Rahmen der Kurzmitteilung des Parlaments veröffentlicht.

Redaktionelle Angaben

Herausgeber ist der Deutsche Bundestag, Parlamentsnachrichten, verantwortlicher Redakteur Frank Bergmann, mit Mitarbeit von Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Nina Jeglinski, Susanne Ködel, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg und Alexander Weinlein.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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