Nach der Gewalttat in Stade hat der Deutsche Bundestag eine Anfrage erhalten, die den Schutz von Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe sowie von bundesgeförderten Beratungsstellen zum Ziel hat.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD-Fraktion hat im Anschluss an den Vorfall eine Kleine Anfrage (21/8668) eingereicht, um Auskunft über bestehende Schutzmaßnahmen und Datenerhebungen zu erhalten. Die Anfrage richtet sich an die zuständigen Ministerien und Behörden.
Erhobene Daten aus 2025
Im Rahmen der Anfrage wird nach einer Fachkräfteerhebung gefragt, die in der zweiten Jahreshälfte 2025 bei Jugendämtern und Diensten stationärer Hilfen zur Erziehung durchgeführt wurde. Ziel ist es, die personelle Ausstattung und Qualifikation der Fachkräfte zu dokumentieren.
Erfassung von Bedrohungen und Gewalttaten
Weiterhin möchte die Fraktion klären, ob seitdem eine bundesweit vergleichbare Erfassung von Bedrohungen und Gewalttaten gegenüber Beschäftigten der Kinder- und Jugendhilfe sowie der geförderten Beratungsstellen eingerichtet wurde.
Beabsichtigte Maßnahmen
Die AfD-Fraktion betont, dass ein lückenloses Bild über Gefährdungen notwendig sei, um geeignete Schutzkonzepte zu entwickeln. Auf Basis der erfragten Daten sollen mögliche Präventions- und Interventionsstrategien geprüft werden.
Reaktionen anderer Fraktionen
Bislang haben andere Fraktionen keine offizielle Stellungnahme zu den gestellten Fragen abgegeben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zu antworten.
Ausblick
Die Ergebnisse der Fachkräfteerhebung und etwaiger Bedrohungsregister sollen in den kommenden Sitzungsperioden diskutiert werden. Damit könnte ein Grundstein für weiterführende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Fachkräften gelegt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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