Der Deutsche Bundestag hat am 25.08.2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erhalten, in der das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu den Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Programm „Business Scouts for Development“ Stellung nehmen soll. Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum 2021 bis 2023 und verlangt Auskunft über die Auswahlkriterien der Einsatzorte sowie über die Konsequenzen, die das Ministerium aus den beanstandeten Verstößen gezogen hat.
Hintergrund des Programms
Das Programm „Business Scouts for Development“ wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um Unternehmen aus der Privatwirtschaft in Entwicklungs‑ und Schwellenländern mit entwicklungspolitischer Expertise zu unterstützen. Ziel war es, ein nachhaltiges Engagement zu fördern und Unternehmen bei Fördermöglichkeiten zu beraten.
Finanzierung und Durchführung
Für die Projektlaufzeit 2021 bis 2025 hat das BMZ insgesamt 62 Millionen Euro bewilligt. Die Durchführung wurde an die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vergeben, die damit die operative Umsetzung verantwortete.
Anliegen der AfD‑Fraktion
Die Abgeordneten wollen wissen, nach welchen fachlichen und entwicklungspolitischen Kriterien die Standorte der Business Scouts im genannten Zeitraum ausgewählt wurden. Weiterhin wird nach den konkreten Einsatzkriterien gefragt, die für die Scouts gelten, und nach den Maßnahmen, die das BMZ nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes ergriffen hat.
Kriterien für die Standortwahl
Nach Angaben des Bundesrechnungshofes fehlten eindeutige Vorgaben zur Auswahl der Einsatzorte, was zu einer unklaren Priorisierung führte. Die AfD‑Fraktion fordert deshalb eine transparente Darstellung der Kriterien, um die Wirksamkeit des Programms nachvollziehen zu können.
Umsetzung und festgestellte Verstöße
Der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes kritisierte, dass die Einsatzkriterien nicht konsequent eingehalten wurden und dass die Auswahl der Standorte nicht immer den entwicklungspolitischen Zielsetzungen entsprach. Diese Mängel könnten die Effizienz des Programms beeinträchtigen.
Reaktion des BMZ
Das BMZ hat bislang keine detaillierten Informationen zu den ergriffenen Gegenmaßnahmen veröffentlicht. In der Anfrage wird das Ministerium aufgefordert, darzulegen, welche Schritte zur Korrektur der festgestellten Defizite unternommen wurden.
Ausblick
Die Beantwortung der Anfrage soll Aufschluss darüber geben, ob das Programm künftig stärker an klar definierten Kriterien ausgerichtet wird und welche Lehren aus den Prüfungen des Bundesrechnungshofes gezogen werden. Die Ergebnisse könnten Einfluss auf die weitere Finanzierung und Gestaltung ähnlicher Initiativen haben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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