Deutschland: AfD-Fraktion fordert PrĂĽfung von Sicherheitsmechanismen im Zusammenhang mit Epstein-Files
Am 15. Juni 2026 hat die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Kontroll‑ und Sicherheitsmechanismen im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein‑Files“ eingereicht. Die Abgeordneten wollen klären, ob Kontakte deutscher Sicherheitsbehörden zu US‑Partnerbehörden im Rahmen der Epstein‑Files zu Anpassungen interner PrĂĽf‑, Analyse‑ oder Kooperationsstrukturen gefĂĽhrt haben und wie viele prĂĽfungsrelevante Vorgänge mit Deutschlandbezug bislang im spezifischen Monitoring zum Themenkomplex „Epstein“ untersucht wurden.
Hintergrund der Anfrage
Die Epstein‑Files beziehen sich auf Dokumente und Ermittlungsunterlagen, die im Zuge der US‑Ermittlungen gegen den verstorbenen Finanzier Jeffrey Epstein entstanden sind. International haben mehrere Sicherheitsbehörden Informationen aus diesen Unterlagen erhalten, wobei insbesondere die Zusammenarbeit zwischen US‑ und europäischen Behörden thematisiert wird.
Inhalt der Fragestellung
Die AfD‑Fraktion fragt konkret nach, ob die genannten Kontakte zu einer strukturellen Anpassung der deutschen Sicherheitsbehörden gefĂĽhrt haben. DarĂĽber hinaus wird erfragt, welche internen PrĂĽf‑ und Analyseverfahren angepasst wurden und in welchem Umfang die deutschen Stellen im Rahmen des „spezifischen Monitorings zum Themenkomplex ‚Epstein'“ aktiv geworden sind.
Erwartete Antworten der Bundesregierung
Nach den geltenden Verfahrensregeln wird die Bundesregierung die Anfrage prĂĽfen und innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist eine schriftliche Auskunft erteilen. Ein offizielles Statement zu den konkreten Inhalten der Anfrage liegt bislang nicht vor.
Relevanz fĂĽr die Sicherheitskooperation
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und Wirksamkeit der deutsch‑US‑Sicherheitskooperation auf. Sollte sich zeigen, dass strukturelle Änderungen vorgenommen wurden, könnten weitere parlamentarische Kontrollen und mögliche Anpassungen der Kooperationsvereinbarungen folgen.
Weitere Schritte im parlamentarischen Verfahren
Nach Eingang der Antwort können die Abgeordneten die erhaltenen Informationen weitergehend diskutieren, etwa im Rahmen einer Aussprache oder einer weiterführenden Untersuchung. Die Ergebnisse könnten zudem in zukünftigen Gesetzgebungsprozessen berücksichtigt werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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