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AfD‑Fraktion fordert Regierung zur Bewertung der Kritik der UN‑Sonderberichterstatterin auf Meinungsfreiheit
AI GENERATED 28.07.2026 14:30 Politik und Gesellschaft

AfD‑Fraktion fordert Regierung zur Bewertung der Kritik der UN‑Sonderberichterstatterin auf Meinungsfreiheit

Deutschland: AfD‑Fraktion fordert Bewertung der UN‑KritikDie AfD‑Fraktion hat in einer Kleinen Anfrage (21/7325) die kritischen Äußerungen der UN‑Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit Irene Khan aufgegriffen und die Bundesregierung um eine…

Deutschland: AfD‑Fraktion fordert Bewertung der UN‑Kritik

Die AfD‑Fraktion hat in einer Kleinen Anfrage (21/7325) die kritischen Äußerungen der UN‑Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit Irene Khan aufgegriffen und die Bundesregierung um eine offizielle Bewertung gebeten.

Inhalt der UN‑Kritik

Khan äußerte in einem Interview mit der Berliner Zeitung, dass der Spielraum für freie Meinungsäußerungen in Deutschland durch die Anwendung des sogenannten Politikerbeleidigungsparagrafen zunehmend eingeschränkt werde. Zudem kritisierte sie mögliche Parteiverbote.

Fraktionsziel

Die AfD‑Fraktion will wissen, wie die Bundesregierung die Einschätzung von Khan bewertet und ob aus der von ihr formulierten „Warnung“ Konsequenzen gezogen werden sollen.

Formelle Anfrage

Die Kleine Anfrage wurde am 28. Juli 2026 im Rahmen der parlamentarischen Arbeit eingereicht und richtet sich ausdrücklich an die zuständige Bundesbehörde.

Einordnung der UN‑Stellungnahme

Der UN‑Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat den Auftrag, weltweite Entwicklungen im Bereich der Meinungsfreiheit zu beobachten und zu bewerten; seine Äußerungen spiegeln damit ein internationales Monitoring wider.

Mögliche Auswirkungen

Eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung könnte die aktuelle Debatte um § 185 StGB (Beleidigung von Politikern) und über mögliche Parteiverbote beeinflussen.

Veröffentlichung

Die Informationen wurden vom Pressedienst des Deutschen Bundestages am 28. Juli 2026 veröffentlicht.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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