Deutschland: AfD-Fraktion fordert Statistik zu Körperverletzungsdelikten an bayerischen Bahnhöfen seit 2012
Am 4. Juni 2026 hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie die Bundespolizei um Auskunft über die Anzahl der seit 2012 an bayerischen Bahnhöfen registrierten Körperverletzungsdelikte bittet.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage trägt die Kennzeichnung 21/6208 und bezieht sich neben Körperverletzungen auch auf Sachbeschädigungen, Diebstähle und Raubdelikte, die an Bahnhöfen in Bayern beobachtet wurden. Ziel sei, ein umfassendes Bild der Kriminalitätsentwicklung an diesen Verkehrsknotenpunkten zu erhalten.
Rolle der Bundespolizei
Nach Angaben des Innenministeriums ist die Bundespolizei für die Erfassung von Straftaten an Bahnhöfen zuständig, wenn diese dem Bundesfernverkehr unterliegen. Die beantragten Daten sollen daher aus den Polizeistatistiken stammen, die seit 2012 fortlaufend geführt werden.
Bezug zur öffentlichen Sicherheit
Die AfD-Fraktion begründet die Anfrage mit dem Hinweis, dass ein Überblick über die Entwicklung von Gewaltdelikten an Bahnhöfen für die Bewertung von Sicherheitsmaßnahmen und Investitionen im Schienenverkehr relevant sei.
Weiteres Verfahren
Nach Eingang der Anfrage wird die zuständige Ausschusssekretärin die Bundespolizei auffordern, die geforderten Zahlen zu übermitteln. Der Bundestag wird die Ergebnisse anschließend im Rahmen seiner regulären Kontrollfunktion prüfen.
Reaktionen und Diskussion
Während die AfD-Fraktion die Notwendigkeit der Datenbetrachtung betont, haben andere Fraktionen bislang keine Stellungnahme zu den konkreten Zahlen abgegeben. Die Diskussion über die Kriminalitätslage an Bahnhöfen bleibt damit vorerst offen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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