Der Deutsche Bundestag hat am 16. Januar 2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erhalten, in der nach der Zahl der im zweiten Halbjahr 2025 von der Bundespolizei erfassten Gewaltdelikte mit Messern als Tatmittel gefragt wird. Gleichzeitig wird um eine Aufschlüsselung nach deutschen, nichtdeutschen und unbekannten Tatverdächtigen gebeten.
Hintergrund der Anfrage
Kleine Anfragen dienen Parlamentarier dazu, detaillierte Informationen von Behörden zu erhalten, um gesetzgeberische Aufgaben zu unterstützen. Die AfD‑Fraktion nutzt dieses Instrument, um Einblick in die Entwicklung von Messerdelikten zu bekommen.
Geforderte Daten
Die Anfrage verlangt die Gesamtzahl der gemeldeten Messerdelikte sowie die getrennte Darstellung nach Nationalität der Tatverdächtigen – also deutsche, nichtdeutsche und solche, deren Herkunft nicht bekannt ist. Der Zeitraum ist klar auf das zweite Halbjahr 2025 begrenzt.
Reaktion der Bundespolizei
Nach Angaben der Bundespolizei wird die Behörde die geforderten Statistiken prüfen und innerhalb der gesetzlichen Frist an den Bundestag übermitteln. Ein genauer Zeitpunkt der Rückmeldung wurde nicht genannt.
Politische Einordnung
Ein Sprecher der AfD‑Fraktion betont, dass die Daten wichtig seien, um kriminelle Entwicklungen im Zusammenhang mit Messern zu analysieren und mögliche politische Maßnahmen zu diskutieren. Die Partei sieht in den Zahlen ein Indiz für die Notwendigkeit verstärkter Sicherheitsmaßnahmen.
Weiteres Vorgehen
Nach Eingang der Antwort plant die Fraktion, die Ergebnisse im parlamentarischen Diskurs zu thematisieren und gegebenenfalls weitere Anfragen oder Initiativen zu prüfen. Die Öffentlichkeit soll über die Ergebnisse informiert werden, sobald sie vorliegen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
