Hintergrund der Anfrage
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung um Auskunft darüber gebeten, wie häufig vor der Vergabe externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Wirtschaftlichkeitsbewertungen durchgeführt wurden.
Zeitraum und Fragestellung
Konkret geht es um die Jahre 2024 und 2025. Die Fraktion möchte wissen, in welchen Fällen vor der Beauftragung eine solche Bewertung stattgefunden hat und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden.
Form und Dokumentation
Die Anfrage trägt die Kennzeichnung 21/6181 und ist im offiziellen Dokumentenregister des Bundestags unter der Nummer hib 452/2026 veröffentlicht. Sie richtet sich an das Bundesjustizministerium, das für die Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen zuständig ist.
Ziel der Transparenz
Durch die Erhebung dieser Daten soll eine bessere Kontrolle der Mittelverwendung ermöglicht werden. Die Fraktion argumentiert, dass regelmäßige Wirtschaftlichkeitsprüfungen zur Sicherstellung einer effizienten Ausgabenpolitik beitragen.
Antwort der Bundesregierung
Ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erklärte, dass seit 2020 ein standardisiertes Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsbewertung existiere und dass entsprechende Statistiken für die angefragten Jahre vorliegen. Die genauen Zahlen würden im Rahmen einer gesonderten Auskunft übermittelt.
Weitere Schritte
Die AfD-Fraktion plant, die erhaltenen Informationen im parlamentarischen Diskurs zu nutzen, um mögliche Optimierungsbedarf im Vergabeverfahren zu diskutieren. Gleichzeitig wird das Ministerium aufgefordert, das Bewertungsverfahren künftig noch stärker zu dokumentieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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