Deutschland: AfD-Fraktion fordert Zahlen zu gescheiterten Abschiebungen von 2023 bis 2026
Am 25. September 2026 hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage zum Thema gescheiterte Abschiebungen gestellt. Sie verlangt vom Bundesinnenministerium detaillierte Zahlen zu geplanten Abschiebungen, die in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 aus bestimmten Gründen nicht durchgeführt wurden.
Hintergrund der Anfrage
Eine Kleine Anfrage ist ein parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete die Bundesregierung zu konkreten Sachverhalten befragen können. Die AfD-Fraktion nutzt dieses Mittel, um Transparenz über die Umsetzung von Abschiebungen zu erhalten.
Geforderte Daten
Die Fraktion verlangt Angaben zu zwei Hauptkategorien von Fehlschlägen: erstens zu Abschiebungen, bei denen eine „nicht erfolgte Zuführung“ vorlag, und zweitens zu solchen, die aufgrund einer „Stornierung des Ersuchens“ nicht vollzogen wurden. Zusätzlich soll das Ministerium die konkreten Ursachen für die nicht erfolgte Zuführung erläutern.
Die Anfrage trägt das Aktenzeichen 21/8192 und wurde in den Parlamentsnachrichten (hib) veröffentlicht. Das Dokument ist unter dem Verweis „hib 749/2026“ abrufbar.
Verantwortlich für die Veröffentlichung ist Frank Bergmann (V.i.S.d.P.) und die Redaktion des Deutschen Bundestags, darunter Lisa Brüßler, Claudia Heine und weitere Mitarbeiter.
Die Anfrage ist Teil einer breiteren parlamentarischen Kontrolle der Migrations- und Asylpolitik, die in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt ist.
Bislang hat das Bundesinnenministerium noch keine detaillierten Zahlen zu den geforderten Zeiträumen veröffentlicht. Die Fraktion erwartet eine schriftliche Antwort innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist.
Die Ergebnisse könnten Einfluss auf künftige Gesetzesinitiativen und Verwaltungsverfahren im Bereich der Abschiebungen haben, insbesondere wenn strukturelle Schwachstellen identifiziert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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