Am 28. Juli 2026 hat die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (21/7266) eingereicht, in der sie die Bundesregierung um Auskunft über die praktische Anwendung der Anti‑Hybrid‑Regelung nach § 4k Einkommensteuergesetz bittet. Konkret werden die Zahl der Fälle seit dem Veranlagungszeitraum 2020 sowie die Höhe der verweigerten Betriebsausgabenabzüge erfragt.
Vorgeschichte der Anfrage
Die aktuelle Anfrage knüpft an eine frühere Kleine Anfrage (21/6091) an, die sich mit möglichem „Gold Plating“ bei der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Steuerrecht befasste. Die AfD‑Fraktion sieht darin einen Zusammenhang und möchte die bisherigen Erkenntnisse vertiefen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Anfrage
Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung eine Aufstellung, wie oft die Vorschrift seit 2020 angewandt wurde und in welchem Umfang der Betriebsausgabenabzug aufgrund dieser Regelung versagt wurde. Damit soll Transparenz über die praktische Durchsetzung geschaffen werden.
Ziel der Anti‑Hybrid‑Regelung
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll § 4k Einkommensteuergesetz die Nutzung von hybriden Gestaltungsformen zur Steuervermeidung verhindern. Die konkrete Anwendung kann jedoch je nach Einzelfall variieren.
Erwartete Reaktion der Bundesregierung
Üblicherweise beantwortet das Bundesministerium der Finanzen Kleine Anfragen innerhalb von sechs Wochen. Die bereitgestellten Daten könnten Aufschluss darüber geben, ob die Regelung in der Praxis häufig zu Ablehnungen führt.
Mögliche Auswirkungen auf Unternehmen
Sollte sich zeigen, dass zahlreiche Betriebsausgabenabzüge wegen der Anti‑Hybrid‑Regelung versagt wurden, könnten Unternehmen mit höheren Steuerbelastungen und erhöhtem Dokumentationsaufwand rechnen.
Parlamentarisches Instrument der Kontrolle
Kleine Anfragen dienen im Bundestag als wichtiges Mittel, um die Arbeit der Bundesregierung zu überprüfen und konkrete Informationen zu erhalten, die für die parlamentarische Diskussion relevant sind.
Redaktionelle Hinweise
Der Bericht basiert auf Angaben des Deutschen Bundestages und wurde von der h‑i‑b‑Redaktion erstellt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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