Die AfD-Fraktion hat beim Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt, um die Zahl der nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingegangenen Anfragen bei Bundesministerien und nachgeordneten Behörden für die Jahre 2024, 2025 und das erste Halbjahr 2026 zu erfahren.
Hintergrund der Anfrage
Nach dem IFG haben Bürger das Recht, Informationen von staatlichen Stellen zu erhalten. Die Fraktion möchte prüfen, wie häufig dieses Recht in den genannten Zeiträumen genutzt wurde.
Erwartete Daten
Die Anfrage verlangt zudem eine Einschätzung der Bundesregierung, wie viele der eingegangenen Anfragen als „Kampagnen-Anfragen“ zu werten sind – also Anfragen, bei denen innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl nahezu identischer Fragen an unterschiedliche Stellen gerichtet wurde.
Relevanz für die parlamentarische Kontrolle
Durch die Auswertung der Zahlen kann das Parlament die Arbeitsbelastung der Behörden beurteilen und mögliche Muster in der Antragstellung erkennen.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung wird die geforderten Informationen zeitnah bereitstellen. Die Ergebnisse sollen anschließend im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden.
Öffentliche Transparenz
Die Daten werden voraussichtlich im Rahmen der regulären Veröffentlichung von IFG-Statistiken der Bundesbehörden zugänglich gemacht, wodurch auch die Öffentlichkeit Einblick erhält.
Die Anfrage trägt zur Bewertung der Effizienz von Informationsfreiheitsverfahren bei.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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