Am Donnerstag, dem 11. Juni 2026, findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung von drei Gesetzentwürfen der AfD‑Fraktion statt. Die Entwürfe betreffen die Senkung von Energie‑ und Stromsteuern, die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas sowie die Aufhebung des Treibhausgas‑ und Brennstoff‑Emissionshandelsgesetzes.
Energie‑ und Stromsteuersenkung
Der Gesetzentwurf zur flächendeckenden Absenkung der Energie‑ und Stromsteuersätze sieht vor, dass Verbraucher und Unternehmen jährlich insgesamt rund 21 Milliarden Euro entlastet werden sollen. Davon entfallen etwa 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffe, knapp 6,2 Milliarden Euro auf die Stromsteuer und weitere 2,5 Milliarden Euro auf Heizkosten. Die Mindereinnahmen des Bundes entsprechen exakt dieser Summe.
Umsatzsteuersenkung fĂĽr Gas
Der zweite Entwurf fordert die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent. Nach Angaben der Fraktion würde dies zu jährlichen Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro führen, wovon 4,3 Milliarden Euro den Ländern und 350 Millionen Euro den Gemeinden entgehen.
Aufhebung von Emissionshandelsgesetzen
Der dritte Gesetzentwurf sieht die vollständige Aufhebung des Treibhausgas‑Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoff‑Emissionshandelsgesetzes vor. Die Fraktion argumentiert, dass die bisherige Regelung die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte künstlich erhöhe und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland schwäche.
Finanzielle Auswirkungen und Verteilung
Die geplanten Steuerentlastungen würden die privaten Haushalte, Unternehmen und die Industrie insgesamt finanziell entlasten, gleichzeitig würden jedoch erhebliche Mindereinnahmen auf Bundes‑, Landes‑ und Kommunalebene entstehen. Die Fraktion betont, dass die entgangenen Einnahmen durch geringere Steuerlasten kompensiert würden.
Weiteres Verfahren
Nach der einstĂĽndigen Aussprache sollen die beiden SteuerentwĂĽrfe an den Finanzausschuss und der Ges
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