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AfD-Fraktion legt Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern vor
AI GENERATED 28.07.2026 13:20 Recht, Staat und Institutionen

AfD-Fraktion legt Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern vor

Die AfD-Fraktion hat dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern vorgelegt. Der Entwurf sieht die Wiedereinführung eines Rückfallparagrafen als neue Strafzumessungsnorm im Strafgesetzbuch vor, die als…

Die AfD-Fraktion hat dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern vorgelegt. Der Entwurf sieht die Wiedereinführung eines Rückfallparagrafen als neue Strafzumessungsnorm im Strafgesetzbuch vor, die als Paragraph 48 aufgenommen werden soll.

Inhalt des Entwurfs

Nach Angaben der Fraktion soll das Gesetz ein gestaffeltes System etablieren, das sowohl Bagatelldelikte als auch schwere und besonders schwere Rückfalltaten differenziert. Bei Wiederholungstätern, die frühere Verurteilungen nicht zur Warnung genutzt haben, wird eine gesetzliche Vermutung einer erhöhten Tatschuld angenommen. Die Strafe soll in diesen Fällen mindestens die Hälfte des gesetzlichen Strafrahmens betragen.

Geltungsbereich im Jugendstrafrecht

Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass die neue Vorschrift ebenfalls im Jugendstrafrecht Anwendung findet, sodass auch jugendliche Wiederholungstäter von den verschärften Sanktionen betroffen wären.

Begründung der Fraktion

Die Fraktion begründet den Entwurf mit dem Hinweis auf eine bestimmte Gruppe von Straftätern, die sich durch wiederholte Straftaten unbelehrbar zeigen und laut ihrer Darstellung soziale Spannungen hervorrufen. Sie führt an, dass diese Täter eine massive Missachtung der Rechtsordnung zeigen und damit den Rechtsstaat in Frage stellen.

Zitat der Fraktion

„In ihrem Verhalten kommt eine derartige Ablehnung der verfassten Verhaltensnormen und dem Rechtsstaat als Ganzes zum Ausdruck, auf welche es durch harte Strafen zu antworten gilt“, heißt es in der Gesetzentwurfseinreichung.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wurde im Rahmen der regulären Gesetzgebungsprozesse des Bundestages eingereicht und wird nun in den zuständigen Ausschüssen beraten. Weitere Parlamentsmitglieder können im Verlauf des Verfahrens Änderungsanträge stellen oder Stellungnahmen abgeben.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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