AfD-Fraktion prüft Monopolkommissionsgutachten zum Lebensmittelhandel
Die AfD-Fraktion hat im Deutschen Bundestag am 29.12.2025 eine Kleine Anfrage (Nummer 726/2025) eingereicht, um zu klären, ob die Bundesregierung die Einschätzung der Monopolkommission teilt, dass im Lebensmitteleinzelhandel eine übermäßige Marktmacht vorliege. Die Anfrage bezieht sich auf ein von der Ampel‑Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten, dessen Ergebnisse laut Aussage der Fraktion die langjährigen Beschwerden der Landwirte bestätigen.
Hintergrund der Anfrage
Die Monopolkommission erhielt im Frühjahr 2025 den Auftrag, die Marktstruktur des Lebensmittelhandels zu analysieren. Ziel war es, mögliche Konzentrationsentwicklungen und deren Folgen für Produzenten und Verbraucher zu untersuchen.
Ergebnisse des Gutachtens
Der Abschlussbericht stellt fest, dass ein zunehmend konzentrierter Lebensmitteleinzelhandel die Kräfteverhältnisse systematisch zu Ungunsten der Erzeuger verschiebe. Laut dem Dokument habe die Marktkonzentration zu einer stärkeren Verhandlungsmacht der Einzelhandelsketten geführt, wodurch Preise und Lieferbedingungen für Landwirte nachteilig beeinflusst würden.
Reaktionen der Regierung
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat bislang keine abschließende Bewertung des Gutachtens abgegeben. Er betonte jedoch, dass die Bundesregierung die Ergebnisse prüfe und mögliche Handlungsoptionen prüfe, um Wettbewerb und Fairness im Agrarsektor zu stärken.
Mögliche Auswirkungen
Das Gutachten könnte künftig die Diskussion über sektorspezifische Wettbewerbsregeln im Lebensmittelhandel prägen. Experten sehen darin einen Anlass, gesetzliche Rahmenbedingungen zu überarbeiten, um die Marktposition von Erzeugern zu sichern.
Nächste Schritte im Parlament
Die Kleine Anfrage wird im nächsten Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie behandelt. Nach Abschluss der Befragung soll das Ergebnis im Plenum veröffentlicht werden, um eine fundierte Grundlage für mögliche Gesetzesinitiativen zu schaffen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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