Kerngedanke der Anfrage
Die AfD-Fraktion hat beim Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (Nr. 358/2026) eingereicht, in der sie die Bundesregierung nach den im Vorjahr bereitgestellten Mitteln für die Ertüchtigung oder Bohrung von Trinkwassernotbrunnen in Thüringen fragt. Zusätzlich verlangt sie Auskunft darüber, wie viele Notbrunnen im genannten Zeitraum tatsächlich modernisiert oder neu gebohrt wurden.
Formalien und zeitlicher Rahmen
Die Anfrage wurde am 30.04.2026 im Innenausschuss registriert und trägt die Aktenzeichen 21/5635. Sie richtet sich an das Bundesministerium des Innern, das für die Koordination von Notfallinfrastrukturen zuständig ist. Die Fraktion fordert eine detaillierte Aufstellung der finanziellen Zuweisungen für das Jahr 2025.
Zielsetzung der Fraktion
Mit der Anfrage soll geklärt werden, inwieweit die Bundesregierung die Wasserversorgungssicherheit in Thüringen unterstützt hat. Die AfD-Fraktion betont, dass Trinkwassernotbrunnen ein zentrales Element der Krisenvorsorge darstellen, insbesondere bei Naturkatastrophen oder technischen Störungen der regulären Versorgung.
Erwartete Informationen
Die Fraktion verlangt Angaben zu den insgesamt bereitgestellten Fördermitteln, den konkreten Projektnamen der Notbrunnen und den jeweiligen Standortdaten. Weiterhin soll offengelegt werden, welche Baumaßnahmen bereits abgeschlossen und welche noch in Planung sind.
Reaktion der Bundesregierung
Das Bundesministerium des Innern hat angekündigt, die Unterlagen zu prüfen und innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von sechs Wochen zu beantworten. In einer Vorabmitteilung verwies das Ministerium auf bereits veröffentlichte Berichte zur Wasserinfrastruktur, die jedoch keine detaillierten Zahlen zu Notbrunnen enthalten.
Bedeutung für die regionale Wasserpolitik
Die Anfrage könnte Aufschluss darüber geben, in welchem Umfang die Bundesregierung regionale Wasserprojekte finanziell unterstützt. Sollten die bereitgestellten Mittel als unzureichend bewertet werden, könnte dies zu einer Neubewertung der Förderprogramme für Trinkwassernotbrunnen führen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Übertragung