Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3414) wirft die Rechtmäßigkeit der jüngsten gesetzlichen Mindestlohnerhöhung auf und fordert Klarstellung seitens der Bundesregierung.

Hintergrund der Anfrage

Die Fraktion beruft sich auf die Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission, die ein Entscheidungskriterium von 60 % des Bruttomedianlohns vorsieht. Dieses Kriterium liege nach Ansicht der Fraktion über den Vorgaben des § 9 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).

Rechtliche Bewertung

Nach Angaben der Fraktion könnte ein Beschluss, der ein nicht gesetzlich vorgesehenes Entscheidungskriterium anwendet, nichtig sein und damit keine wirksame Rechtsgrundlage für die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) bilden.

Die AfD-Fraktion verlangt von der Bundesregierung Auskunft darüber, welche Prüfungen vorgenommen wurden, um die Vereinbarkeit der Geschäftsordnung vom 21. Januar 2025 mit dem MiLoG zu prüfen.

Weiterhin soll geklärt werden, ob ein solcher Beschluss tatsächlich rechtlich unwirksam ist und welche Konsequenzen sich daraus für die MiLoV5 ergeben.

Erwartete Antworten der Bundesregierung

Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat die Bundesregierung noch keine Stellungnahme veröffentlicht. Die Fraktion betont, dass eine zeitnahe Klärung erforderlich sei, um Rechtssicherheit im Bereich des Mindestlohns zu gewährleisten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Privacy Protocol

Wir verwenden CleanNet Technology für maximale Datensouveränität. Alle Ressourcen werden lokal von unseren gesicherten deutschen Servern geladen. Ihre IP-Adresse verlässt niemals unsere Infrastruktur. Wir verwenden ausschließlich technisch notwendige Cookies.
Für Cookies die über das CleanNet hinausgehen, bitte 3. Cookies aktivieren, ansonsten wird alles standardmäßig blockiert. Für mehr Infos die Datenschutzseite lesen.

Core SystemsTechnisch notwendig
External Media (3.Cookies)Maps, Video Streams,Google Analytics etc.
Analytics (Lokal mit Matomo)Anonyme Metriken
Datenschutz lesen