Deutschland: AfD-Fraktion stellt Kleine Anfrage zu doppelter Staatsangehörigkeit von Regierungsmitgliedern
Eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag befasst sich mit der Frage, ob Mitglieder der Bundesregierung und parlamentarische Staatssekretäre bei Amtsantritt über weitere Staatsangehörigkeiten verfügen und ob diese Angaben systematisch erfasst werden.
Hintergrund
Die Anfrage trägt die Kennzeichnung hib 650/2026 und wurde am 19.08.2026 mit dem Aktenzeichen 21/7555 an das Bundesministerium des Innern gerichtet. Sie ist Teil der regulären parlamentarischen Kontrollinstrumente.
Anliegen der Anfrage
Die Fraktion fordert Auskunft darüber, ob bei der Berufung von Ministern und parlamentarischen Staatssekretären Informationen zu doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit erhoben, dokumentiert und ausgewertet werden. Ferner wird nach den Verfahren gefragt, die bei Feststellung einer zusätzlichen Staatsbürgerschaft Anwendung finden.
Rechtlicher Rahmen
Nach dem Grundgesetz ist die ausschließliche Staatsangehörigkeit für ein Amt im Kabinett nicht vorgeschrieben. Dennoch können sicherheitsrelevante Prüfungen durch den Verfassungsschutz oder andere Behörden von einer eindeutigen Staatszugehörigkeit profitieren. Bestehende Vorschriften zur Offenlegung ausländischer Bindungen werden in diesem Kontext genannt.
Bisherige Reaktionen
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hat das Bundesministerium des Innern noch keine detaillierte Antwort übermittelt. Das Presseteam des Bundestags weist darauf hin, dass die Antwort im parlamentarischen Protokoll nachgereicht wird.
Politische Resonanz
Abgeordnete anderer Fraktionen zeigen Interesse an den Ergebnissen und betonen die Bedeutung von Transparenz im öffentlichen Dienst. Einige fordern eine Überprüfung der internen Erfassungsmechanismen für Staatsangehörigkeiten.
Ausblick
Die Anfrage könnte eine Diskussion über die Angemessenheit der aktuellen Praxis zur Erfassung von Mehrstaatigkeit auslösen und mögliche Anpassungen der Verwaltungsverfahren nach sich ziehen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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