Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 18. August 2026 eine Kleine Anfrage (21/7541) eingereicht, um zu erfahren, in wie vielen Fällen seit Beginn der 20. Legislaturperiode am 26. Oktober 2021 ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Mitglied der Bundesregierung oder Staatssekretär in einem Bundesministerium geworden sind. Zusätzlich soll ermittelt werden, wie häufig ehemalige Verfassungsrichter als reguläre Mitarbeiter in Bundesministerien tätig wurden.
Hintergrund der Anfrage
Seit dem Start der aktuellen Legislaturperiode haben mehrere Personalwechsel in den obersten staatlichen Institutionen stattgefunden. Die AfD-Fraktion möchte anhand konkreter Zahlen prüfen, in welchem Umfang ehemalige Verfassungsrichter in die Exekutive übergegangen sind.
Fragen im Detail
Die Anfrage gliedert sich in zwei Teilbereiche: Erstens die Anzahl der ehemaligen Richter, die seit dem 26. Oktober 2021 ein Ministeramt oder ein Staatssekretariat übernommen haben; zweitens die Zahl derjenigen, die als reguläre Angestellte in einem Bundesministerium beschäftigt sind. Beide Zahlen sollen für den gesamten Zeitraum der 20. Legislaturperiode ermittelt werden.
Relevanz für die parlamentarische Kontrolle
Laut einer Mitteilung des Deutschen Bundestages dient die Erhebung solcher Daten der Transparenz und ermöglicht dem Parlament, mögliche Interessenkonflikte oder strukturelle Wechselwirkungen zwischen Judikative und Exekutive zu analysieren.
Antwort der Bundesregierung
Derzeit liegt keine offizielle Rückmeldung der Bundesregierung vor. Die Pressestelle des Bundestages hat lediglich die Einreichung der Anfrage bestätigt, ohne weitere Details zu einer bevorstehenden Antwort zu nennen.
Mögliche Auswirkungen
Die ermittelten Zahlen könnten künftig Diskussionen über die Unabhängigkeit der Justiz und die personelle Durchlässigkeit zwischen Verfassungsgericht und Ministerien beeinflussen. Beobachter weisen darauf hin, dass klare Statistiken zur öffentlichen Debatte beitragen können.
Weiteres Vorgehen
Die AfD-Fraktion erwartet eine Antwort innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist für Kleine Anfragen. Nach Eingang der Auskünfte plant sie, die Ergebnisse im Plenum zu diskutieren und gegebenenfalls weiterführende parlamentarische Initiativen zu prüfen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung