AfD‑Fraktion stellt Kleine Anfrage zu Einbürgerung und Familiennachzug
Die AfD‑Fraktion hat im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Einbürgerung und ihre Folgen für Familiennachzug und Migration“ eingereicht. Die Anfrage trägt die Kennzeichnung 21/3975 und richtet sich an die Bundesregierung.
Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts
Im Mittelpunkt der Anfrage steht die Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Seit diesem Datum können Personen nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Erhebung von Daten zu Familiennachzügen
Die Fraktion erkundigt sich, ob die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der Neuregelung Untersuchungen oder Auswertungen durchgeführt hat, die Aufschluss darüber geben, ob sich die Zahl der nach Einbürgerung erfolgenden Familiennachzüge verändert hat.
Studien zu Migrationsentscheidungen von Familienangehörigen
Weiterhin wird gefragt, ob der Bundesregierung Erkenntnisse oder Studien vorliegen, die untersuchen, ob die Möglichkeit einer Einbürgerung nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt Einfluss auf die Entscheidung von Familienangehörigen im Ausland zur Migration nach Deutschland hat.
Veröffentlichung und Verantwortliche
Die Anfrage wurde am 5. Februar 2026 von der Pressestelle des Deutschen Bundestages (hib) veröffentlicht. Verantwortlich für die Veröffentlichung ist Frank Bergmann (V.i.S.d.P.) und die Redaktion umfasst mehrere Redakteure, darunter Dr. Stephan Balling und Lisa Brüßler.
Relevanz für die Migrationspolitik
Durch die beantragten Daten und Studien soll die Bundesregierung mögliche Auswirkungen der neuen Einbürgerungsregelung auf die Familienzusammenführung und die Migrationsströme besser einschätzen können.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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