Anfrage im Überblick
Am 16.02.2026 hat die AfD-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage (21/4136) eingereicht, in der die Bundesregierung nach der Zahl der Personen gefragt wird, die zwischen dem 1. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2025 in Kirchenasyl verweilt haben, sowie nach der jeweiligen Aufenthaltsdauer.
Hintergrund zum Kirchenasyl
Kirchenasyl bezeichnet die Praxis, dass kirchliche Einrichtungen Schutz für Asylsuchende gewähren, ohne dass ein formaler Asylentscheid vorliegt. Bisher gibt es keine bundeseinheitliche Erfassung dieser Fälle, weshalb die Datenlage unklar bleibt.
Ziel der Abfrage
Die AfD-Fraktion möchte durch die Anfrage Transparenz über Umfang und Dauer des Kirchenasyls schaffen, um mögliche Missbrauchsfälle zu prüfen und die Diskussion über Asylpolitik zu informieren.
Parlamentarischer Ablauf
Nach Einreichung der Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung eine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer sie eine schriftliche Antwort liefern muss. Die Anfrage wird im Plenum diskutiert, sobald die Antwort vorliegt.
Reaktionen im Bundestag
Bisher hat keine weitere Fraktion öffentlich Stellung zu der Anfrage genommen. Beobachter erwarten jedoch, dass die Opposition die Daten kritisch prüfen wird.
Historische Fälle
Seit 2016 wurden mehrere Kirchenasyl-Fälle gemeldet, jedoch wurden bislang keine umfassenden Statistiken veröffentlicht, sodass die genaue Zahl unbekannt bleibt.
Mögliche Auswirkungen
Die erfragten Zahlen könnten Einfluss auf künftige Gesetzesinitiativen im Asylrecht haben, insbesondere wenn sie Hinweise auf systematische Nutzung von Kirchenasyl liefern.
Erwartete Antwort
Die Bundesregierung plant, die Anfrage im kommenden Quartal zu beantworten, um den parlamentarischen Vorgang zügig abzuschließen.
Weiteres Vorgehen
Der Vorgang wird im Bundestag weiter verfolgt, wobei die Ergebnisse der Kleinen Anfrage voraussichtlich in den nächsten Sitzungen diskutiert werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
