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AI GENERATED 04.02.2026 • 17:45 Politik & Gesellschaft

AfD-Fraktion stellt Kleine Anfrage zu Kriminalität an Bahnhöfen in Baden-Württemberg

Die AfD‑Fraktion hat im Bundestag eine Kleine Anfrage (21/3966) eingereicht, in der sie die Bundespolizei nach den Zahlen von Gewalt‑, Eigentums‑ und Sexualdelikten sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittel‑ und das Waffengesetz an Bahnhöfen und Zügen in Baden‑Württemberg für die Jahre 2024 und 2025 fragt.

Inhalt der Anfrage

Die Anfrage verlangt eine Aufschlüsselung der genannten Deliktarten nach Jahr und nach Einsatzort (Bahnhof bzw. Zug). Ziel sei es, ein vergleichendes Bild der Kriminalitätsentwicklung im Schienenverkehr des Bundeslandes zu erhalten.

Datenerhebung durch die Bundespolizei

Die Bundespolizei ist für die Erfassung von Straftaten im öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Sie sammelt Daten zu Vorfällen, die im Zusammenhang mit Bahnanlagen und Zugverkehren auftreten, und speichert diese in zentralen Statistiken.

Verfahren bei Kleinen Anfragen

Kleine Anfragen dienen Abgeordneten dazu, spezifische Informationen von Bundesbehörden zu erhalten. Die Behörde hat in der Regel vier Wochen Zeit, die gewünschten Auskünfte zu prüfen und zu beantworten.

Mögliche Konsequenzen

Die veröffentlichten Zahlen könnten Aufschluss darüber geben, in welchen Bereichen Sicherheitsmaßnahmen verstärkt werden sollten. Sie könnten zudem Diskussionen über die Ressourcenverteilung der Bundespolizei im Schienenverkehr anstoßen.

Stellungnahme der AfD‑Fraktion

Die AfD‑Fraktion erklärte, dass Transparenz über die Kriminalitätslage im öffentlichen Nahverkehr für die Sicherheit der Fahrgäste unerlässlich sei und dass die angeforderten Daten eine fundierte politische Debatte ermöglichen würden.

Veröffentlichungsdetails

Der Hinweis auf die Kleine Anfrage wurde am 04.02.2026 von der Pressestelle des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die Information stammt aus den offiziellen Pressemitteilungen des Parlaments.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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