Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 19.08.2026 fordert die Bundesregierung auf, Erkenntnisse über die Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch organisierte Kriminalität in Deutschland für die Jahre 2023 bis 2025 zu liefern. Dabei wird nach besonders betroffenen Wirtschaftszweigen sowie nach bestehenden gesetzlichen Instrumenten und weiterem Handlungsbedarf gefragt.
Betroffene Wirtschaftszweige
Die Anfrage nennt Logistik und Häfen, die Immobilien‑ und Baubranche, bargeldintensive Unternehmen sowie Unternehmen aus den Bereichen Sicherheit, Entsorgung und Kraftfahrzeugherstellung als potenziell besonders gefährdet. Diese Sektoren sollen im Rahmen der Untersuchung genauer beleuchtet werden.
Methoden der Geldwäsche
Weiterhin wird nach Informationen zu Geldwäsche über Kryptowährungen, Hawala‑Systeme, Briefkastenfirmen und Strohmannkonstruktionen gefragt. Ziel ist es, die Mechanismen zur Verschleierung krimineller Vermögenswerte zu verstehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Abgeordneten erkundigen sich nach den aktuell geltenden gesetzlichen Instrumenten, die der Bekämpfung organisierter Kriminalität in legalen Wirtschaftszweigen dienen, und nach möglichem weiterem gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Verfahren der Kleinen Anfrage
Nach den Geschäftsordnungen des Deutschen Bundestages ist die Bundesregierung verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist schriftlich auf Kleine Anfragen zu reagieren. Die vorliegende Anfrage ist unter dem Aktenzeichen 21/7554 registriert.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Anfrage gemäß den geltenden Fristen zu prüfen und die geforderten Informationen nach Möglichkeit bereitzustellen.
Ausblick
Die Ergebnisse der Anfrage könnten Einfluss auf zukünftige Gesetzgebungsprozesse und Präventionsmaßnahmen gegen organisierte Kriminalität in legalen Wirtschaftsbereichen haben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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