Deutschland: AfD-Fraktion stellt Kleine Anfrage zu nationalen Zusatzanforderungen bei Zinsschranke
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juli 2026 eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu sogenannten nationalen Zusatzanforderungen bei der Zinsschranke nach § 4h Einkommensteuergesetz und § 8a Körperschaftsteuergesetz erhalten. Die Anfrage fordert Auskünfte über die praktischen, fiskalischen und administrativen Konsequenzen dieser Zusatzanforderungen sowie über die zugrunde liegenden Daten‑ und Bewertungsgrundlagen der Bundesregierung.
Hintergrund der Zinsschranke
Die Zinsschranke begrenzt die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen für Unternehmen, um eine übermäßige steuerliche Belastungsreduktion zu verhindern. Sie ist Teil der EU‑richtlinien zum Mindestschutzniveau im Steuerrecht und wurde in Deutschland durch nationale Gesetzgebung umgesetzt.
Inhalt der Kleinen Anfrage
Die AfD‑Fraktion bezieht sich in ihrer Anfrage (21/6763) auf frühere Regierungsinformationen und verlangt Klarstellungen darüber, inwiefern die nationalen Zusatzanforderungen über das von der EU vorgegebene Mindestschutzniveau hinausgehen. Konkret werden Informationen zu den konkreten Regelungen, den betroffenen Unternehmen und den erwarteten finanziellen Effekten gefordert.
Frühere Regierungsantwort
In einer vorherigen Antwort der Bundesregierung (21/6091) wurde erläutert, dass die geltenden Regelungen über das EU‑Mindestschutzniveau hinausgehen. Die aktuelle Anfrage baut darauf auf und sucht nach detaillierteren Erläuterungen zu den praktischen Auswirkungen dieser übergeordneten Anforderungen.
Bedenken der AfD-Fraktion
Die Fraktion argumentiert, dass unklare oder zu weit gehende Zusatzanforderungen die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigen könnten. Sie fordert daher Transparenz über die Bewertungskriterien und die zugrundeliegenden Daten, um mögliche Belastungen für die Wirtschaft zu prüfen.
Mögliche fiskalische und administrative Auswirkungen
Nach Angaben der Fraktion könnten die Zusatzanforderungen zu erhöhten administrativen Aufwendungen bei Unternehmen führen, insbesondere bei der Ermittlung zulässiger Zinsaufwendungen. Fiskalisch könnten sie zu einer Verringerung der Steuereinnahmen führen, wenn Unternehmen ihre Zinsaufwendungen stärker einschränken müssen.
Weiteres Vorgehen im Parlament
Die Kleine Anfrage wird nun im zuständigen Ausschuss geprüft. Der Ausschuss kann eine ergänzende Befragung der Bundesregierung anordnen oder weitere Unterlagen anfordern, um die offenen Fragen zu klären.
Ausblick
Die Ergebnisse der parlamentarischen Prüfung werden voraussichtlich im Laufe des laufenden Jahres veröffentlicht. Sie könnten Einfluss auf künftige Gesetzesänderungen im Bereich der Zinsschranke und damit auf die steuerliche Belastung von Unternehmen haben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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