Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 21. August 2026 fordert Auskunft über Umfang und Rechtsgrundlagen des Kaufs von Daten durch deutsche Nachrichtendienste. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Berichte über eine systematische Aufrüstung der Nachrichtendienste durch den Ankauf kommerziell verfügbarer Datensätze in den Jahren 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage, dokumentiert unter dem Aktenzeichen 21/7709, richtet sich an das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst. Ziel ist es, zu erfahren, in welchem Umfang diese Behörden personenbezogene oder anonymisierte Datensätze von kommerziellen Datenhändlern erworben haben.
Betroffene Nachrichtendienste
Der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst werden als zentrale Akteure genannt. Die Fraktion verlangt detaillierte Angaben zu den jeweiligen Beschaffungen, einschließlich der Art der Daten, der beteiligten Anbieter und der finanziellen Aufwendungen.
Rechtlicher Rahmen
Nach Angaben des Innenministeriums unterliegen derartige Datenkäufe den Bestimmungen des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst, des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst sowie des Gesetzes zum Schutz der Verfassung. Die Anfrage prüft, ob die erworbenen Daten im Einklang mit diesen Rechtsgrundlagen stehen.
Parlamentarische Aufsicht
Die Kleine Anfrage ist Teil der regulären parlamentarischen Kontrolle von Sicherheitsbehörden. Der Deutsche Bundestag veröffentlicht Anfragen und Antworten, um Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Ausblick
Die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist eine
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