Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion hat im Bundestag eine Kleine Anfrage (21/7535) eingereicht, in der sie den aktuellen und zukünftigen Einsatz von agentischer Künstlicher Intelligenz (KI) in der Bundesverwaltung thematisiert. Ziel der Anfrage ist es, einen Überblick über bestehende Vorhaben und Pilotprojekte zu erhalten und mögliche Entwicklungen zu prüfen.
Geplante KI‑Projekte
Die Abgeordneten wollen erfahren, welche konkreten Projekte und Pilotvorhaben derzeit in den Bundesbehörden laufen, insbesondere im Hinblick auf den sogenannten „Agentic AI Hub“. Sie fragen, ob und in welchem Umfang KI‑Systeme bereits administrative Entscheidungen unterstützen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen nach den geltenden Rechtsgrundlagen für den Einsatz von KI, nach Vorgaben zur menschlichen Kontrolle sowie nach Vorgaben zum Datenschutz und zur IT‑Sicherheit. Die Fraktion verlangt Auskunft darüber, welche gesetzlichen Bestimmungen derzeit Anwendung finden.
Haftungsfragen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Klärung von Verantwortungs‑ und Haftungsfragen, falls KI‑gestützte Systeme fehlerhafte oder rechtswidrige Entscheidungen treffen. Die Abgeordneten möchten wissen, welche Mechanismen zur Fehlerkorrektur und zum Schutz von Betroffenen vorgesehen sind.
Einschätzung der Bundesregierung
Die Anfrage richtet sich zudem an die Bundesregierung mit der Bitte um eine Bewertung, welche Verwaltungsverfahren für einen weitgehenden KI‑Einsatz als geeignet oder ungeeignet eingestuft werden. Dabei sollen potenzielle Risiken und Nutzen gegenübergestellt werden.
Ausblick
Die AfD‑Fraktion betont, dass die gewonnenen Informationen Grundlage für eine mögliche zukünftige Gesetzgebung zum Einsatz von KI in der Verwaltung bilden könnten. Die Antworten der Bundesregierung werden in den kommenden Wochen erwartet.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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