Am 16.07.2026 hat die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Das Portal Apollo News im Visier des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes“ eingereicht. Die Anfrage (21/7110) fordert Auskunft darüber, ob Recherchen und Veröffentlichungen von Apollo News, die bereits öffentliche Debatten über den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk ausgelöst haben, in behördlichen Lagebildern oder Analysen zum Vertrauen in staatliche und staatsnahe Institutionen berücksichtigt werden.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion verweist darauf, dass Apollo News in den vergangenen Monaten mehrfach in Medienberichten und sozialen Netzwerken zitiert wurde. Dabei habe das Portal Themen behandelt, die das Vertrauen in den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk und damit verbundene Institutionen betreffen. Die AfD‑Abgeordneten wollen klären, ob diese Inhalte von den Sicherheitsbehörden systematisch beobachtet und bewertet werden.
Beteiligte Behörden
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA) sind laut Gesetz für die Beobachtung extremistischer Bestrebungen sowie für die Analyse von Gefahren für die innere Sicherheit zuständig. Beide Behörden erstellen Lagebilder, in denen relevante Entwicklungen und Akteure erfasst werden. Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, zu erfahren, ob das Portal Apollo News in diesen Analysen bereits berücksichtigt ist.
Relevanz für die öffentliche Debatte
Öffentlich‑rechtliche Rundfunkanstalten stehen seit Jahren im Fokus politischer Diskussionen über Unabhängigkeit und Einflussnahme. Beiträge von Plattformen wie Apollo News können die Wahrnehmung der Bevölkerung beeinflussen. Ein möglicher Einbezug in behördliche Lagebilder könnte Aufschluss darüber geben, wie stark die Behörden solche Medieninhalte als sicherheitsrelevant einstufen.
Verfahren und nächste Schritte
Nach Eingang einer Kleinen Anfrage prüft die zuständige Fachbehörde die gestellten Fragen und erstellt innerhalb von vier Wochen eine schriftliche Antwort. Die AfD‑Fraktion hat angekündigt, die erhaltenen Informationen öffentlich zu diskutieren und gegebenenfalls weitere parlamentarische Initiativen zu prüfen.
Mögliche Implikationen
Eine Bestätigung, dass Apollo News bereits in Lagebildern berücksichtigt wird, könnte als Hinweis darauf gewertet werden, dass das Portal als potenziell einflussreich für die öffentliche Meinungsbildung angesehen wird. Sollte die Antwort hingegen negativ ausfallen, könnte dies die Diskussion über die Transparenz von Sicherheitsbehörden im Kontext von Medienbeobachtung neu entfachen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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