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AfD-Fraktion stellt Kleine Anfrage zur Ausfallsicherheit digitaler Justizsysteme
AI GENERATED 07.08.2026 17:40 Recht, Staat und Institutionen

AfD-Fraktion stellt Kleine Anfrage zur Ausfallsicherheit digitaler Justizsysteme

Die AfD-Fraktion hat im Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht, um die Ausfallsicherheit und Interoperabilität digitaler Systeme in der Justiz zu prüfen. Anlass ist ein mehrstündiger IT‑Ausfall bei Berliner…

Die AfD-Fraktion hat im Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht, um die Ausfallsicherheit und Interoperabilität digitaler Systeme in der Justiz zu prüfen. Anlass ist ein mehrstündiger IT‑Ausfall bei Berliner Gerichten am 13. Juli 2026, bei dem der Zugriff auf elektronische Akten zeitweise nicht möglich war.

Hintergrund des IT‑Ausfalls

Am 13. Juli 2026 kam es in mehreren Berliner Gerichtsgebäuden zu einem umfassenden Systemstillstand, der die Arbeit mit elektronischen Akten stark beeinträchtigte. Die Störung dauerte mehrere Stunden und führte zu Verzögerungen in der Urteilsfindung sowie zu erhöhtem Arbeitsaufwand für das Personal.

Fragen der Fraktion

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung Auskunft über bereits vorliegende Erkenntnisse zu dem Vorfall und zu vergleichbaren Störungen in anderen Ländern. Weiterhin wird nach Vorgaben für Notfall‑ und Wiederanlaufkonzepte bei mit Bundesmitteln geförderten Digitalisierungsprojekten gefragt.

Erwartete Informationen von der Bundesregierung

Die Anfrage richtet sich zudem an Details zu den unterschiedlichen Fachverfahren und elektronischen Aktensystemen der Länder sowie deren Interoperabilität. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung des Standards XJustiz, der als Basis für den Austausch von Gerichts‑ und Verfahrensdaten dient.

Bedeutung für digitale Justizprojekte

Ein klares Verständnis der Ausfallsicherheit ist laut den Abgeordneten entscheidend, um zukünftige Investitionen in digitale Justizinfrastruktur zu sichern und den reibungslosen Ablauf von Gerichtsverfahren zu gewährleisten.

Weitere Aspekte der Anfrage

Zusätzlich sollen Informationen zu bereits geplanten oder bestehenden Notfall‑ und Wiederanlaufkonzepten, zu Verantwortlichkeiten bei Störfällen und zu möglichen Anpassungen gesetzlicher Vorgaben bereitgestellt werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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