Am 4. August 2026 veröffentlichte das Presseteam des Deutschen Bundestags, dass die AfD‑Fraktion (Dokument 21/7449) eine Kleine Anfrage zum Thema mögliche Diskriminierung nichtbinärer oder diverser Personen eingereicht hat.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage richtet sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Bitte um Auskunft, wie viele Beschwerden seit dem 1. Januar 2020 wegen Diskriminierung aufgrund einer nichtbinären Geschlechtsidentität eingegangen sind.
Ziele der Anfrage
Weiterhin soll die Fraktion erfahren, wie viele Gerichtsverfahren der Bundesregierung bekannt sind, in denen eine Diskriminierung wegen nichtbinärer Geschlechtsidentität nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend gemacht wurde.
Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist für die Entgegennahme, Prüfung und Vermittlung von Diskriminierungsvorwürfen in Bereichen wie Beschäftigung, Dienstleistungen und sonstigen Lebensbereichen zuständig und veröffentlicht regelmäßig statistische Übersichten.
Rechtlicher Rahmen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das seit 2006 gilt, verbietet Diskriminierung aus Gründen der Geschlechtszugehörigkeit; die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich auf die Geschlechtsidentität, einschließlich nichtbinärer Klassifikationen, ausgeweitet.
Beabsichtigte Nutzung der Daten
Die AfD‑Fraktion gibt an, die erfragten Zahlen zu benötigen, um die Häufigkeit entsprechender Beschwerden zu prüfen und zu bewerten, ob die bestehenden gesetzlichen Schutzmechanismen einheitlich angewendet werden.
Veröffentlichung und weitere Hinweise
Die Mitteilung nennt das verantwortliche Redaktionsteam und verweist auf interne und externe Links zu weiterführenden parlamentarischen Informationen; konkrete Zahlen wurden im Pressetext nicht genannt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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