Am 25. August 2026 hat die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht, um detaillierte Auskünfte zur Entwicklungspolitischen Nord‑Süd‑Kommission (ENSK) zu erhalten. Die Anfrage bezieht sich auf die Aufgaben, Zuständigkeiten, Befugnisse sowie die rechtliche Bindungswirkung der von der Bundesregierung am 24. Juni 2026 eingesetzten Kommission.
Entstehung der ENSK
Die Bundesregierung beschloss die Einrichtung der ENSK auf Vorschlag des Ministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan (SPD). Ziel der Kommission ist es, neue Kooperationsmodelle zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden zu entwickeln.
Aufgabenfeld
Laut Angaben des Ministeriums soll die ENSK unter anderem neue Partnerschaftsmodelle erarbeiten, Beiträge zu einer internationalen Entwicklungsagenda nach dem Auslaufen der Agenda 2030 leisten und Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik formulieren.
Leitung und Struktur
Den Co‑Vorsitz übernimmt der ehemalige Präsident Costa Ricas Laura Chinchilla sowie der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz. Weitere Mitglieder und deren Auswahlkriterien wurden in der Anfrage konkret erfragt.
Inhalt der Anfrage
Die AfD‑Fraktion verlangt Auskunft über die veranschlagten Gesamtausgaben der ENSK, die bereits benannten Mitglieder, die Kriterien für deren Auswahl sowie über etwaig extern vergebene Dienstleistungen. Zusätzlich wird die rechtliche Verbindlichkeit der Empfehlungen für die Bundesregierung thematisiert.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, zu klären, inwieweit die Empfehlungen der ENSK für die Bundesregierung rechtlich bindend sind und welche Umsetzungspflichten daraus resultieren könnten.
Weiterführende Informationen
Das vollständige Dokument der Anfrage ist unter dem Aktenzeichen 21/7598 im parlamentarischen Informationssystem einsehbar. Die Redaktion des Deutschen Bundestags hat die Mitteilung veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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