Deutschland: AfD-Fraktion stellt Kleine Anfrage zur geplanten Änderung der Schöffenwahl
Hintergrund der Anfrage
Die AfD-Fraktion hat im Bundestag eine Kleine Anfrage (21/7164) eingereicht, in der sie nach möglichen Plänen der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl fragt. Laut Medienberichten wolle das Bundesjustizministerium gesetzlich festlegen, dass Schöffen sich verfassungstreu verhalten müssen.
Aufgaben der Schöffen
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die in Strafverfahren gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe entscheiden. Sie sollen die Volksnähe des Justizsystems stärken und dabei die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vertreten.
Ministerielle BegrĂĽndung
Die Justizministerin hat in einer Erklärung darauf hingewiesen, dass vermehrt Personen als Schöffen kandidieren, die nach Ansicht des Ministeriums nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Das Ministerium wolle daher Klarheit über die verfassungsrechtlichen Anforderungen schaffen.
Inhalt der Anfrage
Die Abgeordneten fordern das Ministerium auf, die konkreten Erkenntnisse und Daten zu benennen, die der Hinweis auf nicht verfassungstreue Bewerber untermauern. Sie möchten wissen, auf welchen Fakten die geplante Gesetzesänderung basiert.
Politische Einordnung
Die AfD-Fraktion nutzt die Anfrage, um die Aufmerksamkeit auf das Thema der Auswahl von Schöffen zu lenken und mögliche Eingriffe in das bestehende Verfahren zu hinterfragen. Andere Fraktionen haben bislang keine Gegenäußerungen veröffentlicht.
Mögliche Folgen
Eine gesetzliche Festschreibung der Verfassungstreue könnte zu strengeren Prüfungen bei der Ernennung von Schöffen führen. Kritiker befürchten, dass dadurch das Prinzip der Bürgerbeteiligung im Strafrecht eingeschränkt werden könnte.
Weiteres Vorgehen
Das Bundesjustizministerium hat eine Frist zur Beantwortung der Anfrage erhalten. Die Antwort wird im Parlament veröffentlicht, sobald sie vorliegt.
Zusammenfassung
Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion thematisiert mögliche Änderungen bei der Schöffenwahl, die das Ministerium aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verfassungstreue von Bewerbern prüfen soll. Die endgültige Entscheidung hängt von den vom Ministerium vorgelegten Fakten ab.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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