Deutschland: AfD‑Fraktion stellt Kleine Anfrage zur Justizunabhängigkeit
Der Bundestag hat am 6. Oktober 2026 eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zum Thema Unabhängigkeit der Justiz erhalten. Die Abgeordneten fordern Auskünfte darüber, ob die Bundesregierung eine Reform des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten für notwendig hält, um die in einer kürzlich abgegebenen gemeinsamen Erklärung formulierten Grundsätze umzusetzen.
Hintergrund der gemeinsamen Erklärung
Am 15. September 2026 haben die Justizminister von Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz eine gemeinsame Erklärung zur Unabhängigkeit der nationalen und internationalen Justiz unterzeichnet. Darin wird die unabhängige Justiz als Garant für Freiheit und Rechtssicherheit bezeichnet.
Europäisches Gerichtsurteil
Das Europäische Gericht hat am 27. Mai 2019 im Rechtsfall C‑508/18 entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften wegen des Weisungsrechts der Landesjustizminister nicht hinreichend unabhängig von der Exekutive seien, um als ausstellende Justizbehörde für Europäische Haftbefehle zu gelten.
Kernfragen der Anfrage
Die AfD‑Fraktion fragt, ob die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Reform des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten anerkennt und welche konkreten Schritte geplant seien, um die in der gemeinsamen Erklärung festgelegten Prinzipien im deutschen Rechtssystem zu verankern.
Mögliche Reformen
Einige Experten haben bereits vorgeschlagen, das Weisungsrecht der Landesjustizminister zu beschränken oder auf Bundesebene zu zentralisieren, um die gerichtliche Unabhängigkeit zu stärken. Die Anfrage verlangt eine Stellungnahme der Bundesregierung zu solchen Optionen.
Reaktionen und Ausblick
Die Bundesregierung hat bislang keine offizielle Stellungnahme veröffentlicht. Beobachter erwarten jedoch, dass das Thema im nächsten parlamentarischen Diskurs weiter behandelt wird, insbesondere im Kontext der europäischen Rechtsprechung zur Justizunabhängigkeit.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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